Wien – Der Rechnungshof (RH) hat zum wiederholten Mal den Wildwuchs von Ausnahmeregeln beim Einkommensteuerrecht kritisiert und eine Bereinigung gefordert. Anstatt Steuerbegünstigungen zu reduzieren und das Steuerrecht zu vereinfachen, werden immer wieder neue Ausnahmeregeln eingeführt, bemängelt der RH in einer Follow-up-Überprüfung zum Thema Transparenz von Begünstigungen im Einkommensteuerrecht.

Zahlreiche Gesetzesnovellen mit immer umfangreicheren und detaillierteren Bestimmungen führten zu einer wachsenden Verkomplizierung des Einkommensteuerrechts und damit zu einem zeitaufwendigen und teuren Vollzug.

Bisher kaum Vereinfachung

Durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 wurden Begünstigungen teilweise gestrichen, aber auch neue eingeführt. Zuletzt erfolgte die Einführung weiterer Begünstigungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2016. Im überprüften Zeitraum konnte daher keine deutliche Verringerung der Begünstigungsbestimmungen im Einkommensteuerrecht erreicht werden, so die Prüfer.

Von den 16 Empfehlungen, die der RH bei der ersten Prüfung 2013 verfasste, wurden nur drei vollständig, neun teilweise und vier nicht umgesetzt. Der RH stellte nunmehr fest, dass sich im überprüften Zeitraum die Darstellung der Steuerbegünstigungen in den jährlichen Förderungsberichten der Bundesregierung verändert hatte.

Im Vergleich zum Vorbericht erhöhte sich die Anzahl der angeführten Einzelmaßnahmen (Kategorien) an Begünstigungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988 von 27 im Förderungsbericht 2009 auf 30 im Förderungsbericht 2013. Der Förderungsbericht 2015 wies 38 Steuerbegünstigungen aus.

Einnahmenverzicht in Milliardenhöhe

Gemäß dem Förderungsbericht 2015 führten diese Begünstigungen zu einem jährlichen Einnahmenverzicht in Höhe von rund 6,27 Mrd. Euro (2015).

Die neue Regierung plant nicht nur eine Tarifreform, mit der die Lohn- und Einkommensteuer gesenkt werden soll, sondern auch eine "Entrümpelung und Vereinfachung" des Einkommensteuergesetzes. (APA, 26.1.2018)