Bild nicht mehr verfügbar.

Der EuGH durchkreuzt die Pläne von Datenschützer Max Schrems.

Foto: Reuters/Kilcoyne

Der Datenschützer Max Schrems muss seinen ambitionierten Plan, Facebook gemeinsam mit 25.000 anderen Nutzern zu verklagen, aufgeben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag, dass andere Facebook-Nutzer ihre Ansprüche nicht an Schrems abtreten dürfen. Der Jurist hatte gehofft, im Namen von Facebook-Nutzern aus der ganzen Welt gegen Datenschutzverletzungen des sozialen Netzwerks vorzugehen. Dieser Prozess hätte in Wien stattfinden sollen. Seit 2014 geht es jedoch um prozessrechtliche Fragen, die Causa durchlief alle Instanzen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) schaltete dann den EuGH ein, um europarechtliche Fragen zu klären. Facebook hatte argumentiert, dass der Gerichtsstand in Irland sein müsse, da dort die Europazentrale des Konzerns ist. Das Unionsrecht sieht jedoch vor, dass Vertragspartner nur am eigenen Wohnsitz – in Schrems' Fall also Österreich – verklagt werden können. Für Sammelklagen war diese Fragestellung noch nicht ausjudiziert worden. Schrems kann den Prozess nun alleine fortführen. Er wird eine "Musterklage" gegen Facebook betreiben. "Ich bin froh, dass nach drei Jahren voller Blockadeversuche jetzt endlich das Verfahren gegen Facebook inhaltlich starten kann", sagte Schrems in einer Aussendung.

Aktivist kein "Verbraucher"?

Der EuGH hatte sich auch mit einer weiteren Frage beschäftigt, die Schrems' Ambitionen durchkreuzen hätten können. So behauptete Facebook, dass der Datenschützer gar kein "Verbraucher" mehr sei, da er "beruflich" gegen Facebook vorgehe. Das europäische Höchstgericht stellte jedoch klar, dass Nutzer ihre Verbrauchereigenschaften nicht verlieren, wenn sie "Bücher publizieren, Vorträge halten oder Spenden sammeln".

Der EuGH war damit prinzipiell der Meinung des Generalanwalts gefolgt, der vergangenen November ähnlich argumentiert hatte. Er schlug vor, dass die Möglichkeit einer europaweiten Sammelklage politisch behandelt werden müsse. Schrems' Mitstreiter Arndt Eversberger von der Roland Prozessfinanz AG forderte, dass der Gesetzgeber eine Lösung finden müsse.

Seit 2011 gegen Facebook aktiv

Das sieht auch der EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer (SPÖ) so, der europaweite Sammelklagen als "wichtiges Instrument für besseren Datenschutz" bezeichnete. Peter Kolba, Klubobmann der Liste Pilz, kündigte für die nächste Nationalratssitzung einen Initiativantrag in diese Richtung an. Schrems geht seit August 2011 juristisch gegen Facebook vor.

Der EuGH beschäftigte sich vor der aktuellen Entscheidung bereits zweimal mit Schrems-Klagen. So kippte er auch das transatlantische Datenabkommen Safe Harbor, das nach den NSA-Enthüllungen über globale Überwachung in Verruf geraten war. Der Datenschützer will seine Aktivitäten nun in die Nichtregierungsorganisation NOYB (None of your Business) überführen.

Dafür sammelt Schrems momentan Spenden. Die Initiative soll sich dann mit Datenschutzverletzungen großer Internetkonzerne und App-Anbieter beschäftigen. Facebook selbst wird durch einen anderen Prozess aus Österreich wohl in den kommenden Monaten erneut vor dem EuGH landen – die ehemalige Grünen-Chefin Eva Glawischnig ist wegen Hasspostings gegen das soziale Netzwerk vorgegangen. (Fabian Schmid, 25.1.2018)