Da waren sie noch ziemlich gute Freunde: Exlobbyisten Peter Hochegger (links) und Walter Meischberger.

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Wien – Im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts gab es am Dienstag kalt-warm. Trotz neuer Klimaanlage war von Schwitzen bis Frösteln alles drin, dem Hauptdarsteller des zehnten Buwog-Verhandlungstags, Exlobbyisten Peter Hochegger, dürfte eher warm geworden sein. Stundenlang wurde er vom Anwalt seines Exgeschäftspartners Walter Meischberger befragt: Jörg Zarbl stellte die Glaubwürdigkeit Hocheggers auf die Probe.

Der Exlobbyist hat ja ein Teilgeständnis abgelegt. Von Hypo-Banker W. habe er 2005 erfahren, dass 7,2 Millionen Euro aus der Buwog-Provision unter Meischberger, Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Makler Ernst Plech gedrittelt wurden. Die bestreiten das, für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Zwei Hauptthemen aperten aus den vielen, vielen Fragen heraus. Jene, ob Hochegger beziehungsweise seine Anwälte eine verbotene Absprache mit der Justiz geschlossen haben, und jene, wie belastbar die Schilderungen Hocheggers zu seinem Gespräch mit Banker W. und den Liechtenstein-Konten sind.

Und da, bei der "Offenbarung" (Zarbl), nahm der den teilgeständigen Angeklagten bisweilen ganz schön in die Mangel. Wann genau das Treffen mit W. stattgefunden hat, konnte Hochegger nicht sagen. Wo genau es stattfand, auch nicht, nur, dass es im Wiener Hotel am Stephansplatz gewesen sei.

Hotel gehört (auch) Exbanker

Selbiges gehört übrigens mehrheitlich der Elsässer GmbH, an der via Stiftung der Vorarlberger Günter L. beteiligt ist. Er war, wie W., Banker bei der Hypo Investmentbank (HIB) und war laut Buwog-Akt vorübergehend Beschuldigter. 2008 hat er an Treffen mit Grasser und Meischberger teilgenommen, heute betreibt er mit W. eine Vermögensverwaltungsgesellschaft in Liechtenstein.

Was er nach dem Gespräch, bei dem ihm W. einen Zettel mit Kontonummern und Zuordnung zu Grasser und Co gezeigt haben soll, getan habe, das konnte Hochegger nicht mehr sagen.

Warum er sich dann an die Kontonummer (400.815) noch erinnern könne? Sie sei eben sehr markant gewesen, weil der Name Grasser dabei gestanden sei, erklärte Hochegger, der sich an seine eigenen Kontonummern allerdings nicht erinnern konnte.

Aber, so der Exlobbyist zu seinen Schilderungen im Teilgeständnis: "Es war so, und ich bleibe dabei." Auch auf die Causa Telekom kam man so zu sprechen, Hochegger hat gegen die nicht rechtskräftige jüngste Anklage Einspruch erhoben. Ob man da auch noch Läuterungen erleben werde, also ob er da auch auspacken könnte, wollte Meischbergers Anwalt wissen. Und Hochegger meinte kryptisch: "Kein Feuer ohne Rauch". Er werde sich "entsprechend" verantworten.

Immer wieder brachte sich auch die vorsitzende Richterin, Marion Hohenecker, in Zarbls Fragenmarathon ein. Ab und zu tadelte sie ihn, ab und zu konkretisierte sie seine Fragen, ab und zu ergänzte sie diese. Etwa als es um "selektive Läuterung" ging, weil Hochegger ja erst nach knapp neun Jahren Ermittlungen sein Teilgeständnis abgegeben hat. So eine Reise zur Läuterung dauere eben bis zum Ableben, erlaubte er der Strafrichterin einen Blick auf seine neue Lebenseinstellung. Stichwort Ableben: Vor einer etwaigen Verurteilung, die den fast 69-Jährigen "bis zum Lebensende" (Zarbl) ins Gefängnis bringen könnte, habe er keine Angst, wie Hochecker locker meinte. Höchststrafe bei Untreue: zehn Jahre.

Ein Brief mit Folgen

Breiten Raum nahm jener Brief ein, mit dem Hocheggers damaliger Anwalt Karl-Heinz Plankel, wie berichtet, im Oktober 2016 die Chefin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft "im Grunde eines weisen Rates" um ein Treffen bat. Selbiges fand im Dezember statt, aber ohne Hocheggers Wissen und Zutun, wie der sagte. Zum einen stellte Zarbl wegen des seltsamen Textes die Vermutung auf, Exfreimaurer Hochegger sei von Freimaurern in der Justiz geholfen worden.

Zum anderen vermute man wegen Auffälligkeiten im Gerichtssaal vor dem Teilgeständnis und Tweets im Vorfeld, dass das abgemacht war. Absprachen, wie sie in den USA unter dem Begriff "plea bargaining" üblich sind, sind im österreichischen Strafprozess verboten.

Staatsanwälte müssen jenes Delikt anklagen, von dem sie annehmen, dass es begangen wurde. Und Richter müssen sich in der Verhandlung unmittelbar ihr Bild machen und an der Wahrheitsfindung mitarbeiten. Ausgemacht werden darf da nichts. Die Staatsanwälte bestritten Absprachen, die übrigen Involvierten sollen als Zeugen aussagen – so das Gericht es zulässt. (Renate Graber, 23.1.2018)