Immer wenn die Rede auf die teils noch immer recht üppigen Sonderpensionen bei staatlichen oder teilstaatlichen Unternehmen kommt, gibt es einen Aufschrei der betroffenen Institutionen. Es handle sich um wohlerworbene Rechte, und außerdem würden auch viele private Betriebe Beiträge für ihre Mitarbeiter in Pensionskassen einzahlen. Grundsätzlich stimmt das auch. Im Journalistenkollektivvertrag gibt es ebenfalls einen Passus, laut dem die Arbeitgeber den Mitarbeitern einen Zuschuss gewähren müssen, wenn diese ein privates Altersvorsorgeprodukt abgeschlossen haben.

Der Unterschied ist nur: Privatwirtschaftlich geführte Betriebe müssen ihre Kosten auf dem freien Markt verdienen. Eine Notenbank muss das nicht. Jeder Euro, den sie zusätzlich ausgibt, schmälert die Dividende des Staates. Es darf dem Finanzminister also nicht egal sein, ob die OeNB 124 Millionen Euro jährlich für Pensionsleistungen ausschüttet.

Ähnlich verhält es sich mit anderen Bereichen der öffentlichen Wirtschaft. Jeder Euro, den die Sozialversicherungen unnötig ausgeben, steht für die Patienten nicht zur Verfügung. Jeder Euro, den die Energiegesellschaften von Bund und Ländern unnötig ausgeben, verteuert die Strom- und Gasrechnungen der Konsumenten. Dort, wo der Staat direkt oder indirekt selbst Arbeitgeber ist, sollte er sparsam mit Geldern umgehen. Sonst ist er komplett unglaubwürdig, wenn er von den Bürgern Verständnis für Reformen verlangt. (Günther Oswald, 23.1.2018)