In diesen Magazinen von NÖAAB und niederösterreichischem Gemeindebund sieht Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak "klare Umgehungskonstruktionen".

Foto: Kommunalverlag, Pressverein Zeitungsverlag Faksimile

Wien – Die Neos richten an Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) eine parlamentarische Anfrage über zwei Magazine von ÖVP-Organisationen in Niederösterreich und Inserate auch öffentlicher Stellen dort. Der Anlass: "Dossier" und STANDARD berichteten, dass die Volkspartei Inserate in den beiden Medien nicht in ihrem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Neos-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak spricht von "klaren Umgehungskonstruktionen".

Das Magazin "Arbeiten für Niederösterreich" des niederösterreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes (NÖAAB) erscheint in einem Verein, der von Funktionären des NÖAAB geleitet wird. Die Neos finden diesen "Pressverein-Zeitungsverlag" "äußerst problematisch", da er keine weiteren periodischen Medien herausgibt.

Der ÖVP "nahestehende Organisation"

Für die Neos "steht außer Zweifel, dass dieser Verein, dessen einzige Aufgabe die Produktion von Printprodukten für eine offizielle ÖVP-Teilorganisation ist und dessen gesamter Vorstand aus ÖVP-Funktionären besteht", eine "nahestehende Organisation" nach dem Parteiengesetz ist.

Auch bei "weniger offensichtlichen Fällen" wie der "NÖ Gemeinde" stellt sich für Scherak "die Frage, ob solche Umgehungskonstruktionen mit dem Ziel und Zweck des Parteiengesetzes und seiner Meldepflicht für Inserate zu vereinbaren" sind.

Ruf nach Rechnungshof

Von Bundeskanzler Kurz wollen die Neos wissen, ob auch das Kanzleramt den Verein als "nahestehende Organisation" im Sinne des Parteiengesetzes sieht, in dem ausschließlich Funktionäre der ÖVP oder ihrer Teilorganisationen Funktionen haben. Und: Welche Schlüsse zieht das Kanzleramt aus der Rechtsauffassung für Niederösterreich?

Wenn das Kanzleramt den "Pressverein-Zeitungsverlag" nicht als "nahestehende Organisation" sieht: Entsprechen "Umgehungskonstruktionen" wie jene in Niederösterreich "Sinn und Zweck des Parteiengesetzes"? Oder werde das Kanzleramt dazu eine Novelle "anregen"?

Die Neos fragen zudem, ob die Bundesregierung plant, den Rechnungshof die Sachlage prüfen zu lassen. (red, 23.1.2018)