Karl-Heinz Grasser wird von Peter Hochegger belastet. Bald wird er darauf reagieren müssen.

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Wien – Nach einer Woche Pause geht am Dienstag der Buwog-Prozess in die nächste Runde. Auf dem Programm steht die weitere Befragung des Exlobbyisten Peter Hochegger. Er hat mit seinem Teilgeständnis, wonach Karl-Heinz Grasser 2,4 Millionen Euro von der Buwog-Provision über das liechtensteinische Hypo-Investmentbank-Konto 400.815 kassiert habe, den Exfinanzminister schwer belastet.

Erklärungsbedarf haben aber auch Eximmobilienmakler Ernst Plech, der laut Anklage hinter dem Konto "Karin" stehen soll, und Hocheggers damaliger Geschäftspartner, Exlobbyist Walter Meischberger. Der sagt ja, alle drei Liechtenstein-Konten hätten ihm gehört, er habe 7,2 Millionen Euro von der Buwog-Provision (9,6 Millionen Euro in Summe) kassiert. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Indiskretion oder Falschaussage

Als Erster wird Meischbergers Verteidiger, Jörg Zarbl, mit dem Fragen dran sein. Er, wie auch Plechs Verteidiger Michael Rohregger, werden versuchen, Hocheggers Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Der sagte aus, Hypo-Banker W. habe ihm 2005 verraten, dass die 7,2 Millionen zu gleichen Teilen an Grasser, Plech und Meischberger verteilt würden. Von Grassers Anwälten damit konfrontiert, dass die Konten "Karin" und "Natalie" erst nach seinem Gespräch mit W. eröffnet wurden, reagierte Hochegger eher flapsig: Dann habe sein Termin mit Banker W. eben später stattgefunden.

Indiskretionen über Kunden wären allerdings ein (strafbarer) Bruch des Bankgeheimnisses durch W. gewesen. Im Ermittlungsverfahren hat W. nichts von einer Involvierung Grassers berichtet, spannend wird daher, was er als Zeuge erklärt. Da muss er die Wahrheit sagen, sonst macht er sich strafbar. Zudem wird wohl auch über "Erleuchtung" verhandelt werden, erklärte Hochegger sein Teilgeständnis doch damit, dass er klüger geworden sei und sein altes Leben abgeschlossen habe. Die Anwälte von Grasser und Co wollen das nicht so recht glauben. Sie gehen eher davon aus, dass Hochegger einen "Deal" mit der Justiz geschlossen hat.

Zu spät für Kronzeugen

Im Vorfeld des Prozesses soll Hochegger aber tatsächlich versucht haben, strafbefreienden Kronzeugenstatus zu bekommen, erzählen mit der Causa Vertraute aus der Justiz. Ein Indiz dafür ist jener Brief, den Hocheggers Anwalt Karl-Heinz Planke am 16. Oktober 2016 an die Leiterin der WKStA, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, geschrieben hat und der in einer der letzten Verhandlungen von Anwälten per Powerpoint gezeigt wurde. In dem Brief bat Plankel die WKStA-Chefin "im Grunde eines weisen Rats" um einen persönlichen Termin in der Causa Hochegger/Buwog, ob es dazu kam, ist derzeit nicht zu eruieren. Vrabl-Sanda war zu keiner Stellungnahme bereit.

Jedenfalls habe Hochegger die Idee ventiliert, Kronzeuge à la Gernot Schieszler (Causa Telekom) zu werden. Dafür sei es aber weit zu spät gewesen, war doch schon im Juli davor Anklage in der Causa Buwog erhoben worden. Kronzeuge kann man nur sein, wenn man der Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen Dinge erzählt, von denen die noch nichts weiß.

Grassers Geldgeschäfte

Die große Frage, ob Richterin Marion Hohenecker Exminister Grasser als nächsten Angeklagten befragt, ist noch offen. Er wird sich zu Konto 400.815 erklären müssen, das die Staatsanwaltschaft (und Hochegger) ihm zurechnet, und zu Geldflüssen auf seine Konten, die von den Beträgen her jenen ähneln, die in Liechtenstein in Zeitnähe abgehoben worden waren. Und Grasser wird über die 500.000 Euro "Schwiegermutter-Geld" reden müssen, die er via Meinl-Bank veranlagt hat. Die WKStA geht davon aus, dass das sein Geld gewesen ist.

Laut Grassers Gegenäußerung zur Anklage sind die Ausführungen dazu "weitwendige Mutmaßungen und Spekulationen" der WKStA. Die Barauszahlungen "korrelieren, wenn überhaupt, zu einem verschwindend geringen Teil zufällig mit Bareinzahlungen" auf Konten Grassers, argumentieren seine Anwälte. Sie führen als Entlastung zwei Auszahlungen vom Konto 400.815 an (200.000 und 27.000 Euro), die die WKStA "geflissentlich übersehen" habe. Das Geld sei kurz danach auf Meischberger-Konten eingezahlt worden, was "eindeutig beweise, dass Konto 400.815 Meischberger" gehört habe.

Geschenk für Grasser

Und das Bewegungsprofil, mit dem die Ermittler nachweisen wollen, dass Grasser die 500.000 Euro nicht von seiner Schwiegermutter in der Schweiz abgeholt habe? Dessen Richtigkeit könne "wahrlich bezweifelt werden", allein weil nicht überprüft worden sei, ob der gebuchte Passagier (Grasser, Anm.) auch an Bord war.

Und die Aussage der Schwiegermutter vor den Finanzbehörden, sie hätte mit den 500.000 Euro und dem Meinl-Bank-Konto der Schweizer Ferint AG, auf dem das Geld später dann landen sollte, nichts zu tun?

Diese Aussage von Marina Giori-Lhota wurde falsch interpretiert, heißt es in der Gegenäußerung sinngemäß. Die Schwiegermutter habe die 500.000 Euro "wohl – nach ihrem Verständnis – ihrer Tochter (Fiona, Anm.) bzw. Mag. Karl-Heinz Grasser geschenkt und auch keine 'Rückzahlung' erwartet". (Renate Graber, 22.1.2018)