"Keine Anklage wegen Amtsmissbrauchs" gegen Dörfler: Beitrag in der Spät-"ZiB".

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Wien – Am Sonntag berichtete die "ZiB 1" im ORF über eine Anklage gegen Gerhard Dörfler wegen Amstmissbrauchs, in der Spät-"ZiB" um 21.50 Uhr wurde diese Meldung dann dementiert. "Nach Auskunft des Landesgerichts Klagenfurt gibt es – anders als in der 'ZiB 1' berichtet – keine Anklage wegen Amtsmissbrauchs gegen den ehemaligen freiheitlichen Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler", heißt es in dem Beitrag. Wegen der Vorwürfe werde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht mehr ermittelt, der Tatbestand sei erledigt. >>> Beitrag in der Spät"-ZiB" hier zum Nachsehen. Der "ZiB 1"-Beitrag zu Dörfler ist in der TVThek nicht mehr abrufbar.

Am Sonntagvormittag berichtete die APA, dass die Amtsmissbrauchsanklage rechtskräftig sei, die Nachrichtenagentur bezog sich auf die "Kleine Zeitung". Dort wurde Manfred Herrnhofer, Sprecher des Landesgerichts, so zitiert: "Die Anklage gegen ihn ist rechtskräftig", es habe keine Beeinspruchung gegeben. Bei dem Fall geht es um den Vorwurf einer rechtswidrigen Weisung. Diese Meldung wurden von mehreren Medien, darunter auch dem STANDARD, übernommen.

ORF-TV-Chefredakteur Fitz Dittlbacher sagt dazu zum STANDARD: "Die 'ZiB 1' hat sich auf eine entsprechende APA-Meldung vom 21. Jänner bezogen und diese Kurz-Meldung nach Information durch das ORF-Landesstudio Kärnten in einem längeren Beitrag in der Zeit im Bild um 21.50 Uhr richtiggestellt."

Update I: Die "Kleine Zeitung" berichtete offenbar schon Sonntagnachmittag, dass Dörfler nun doch nicht vor Gericht müsse. Am Montagvormittag meldete dann auch die APA, dass Döfler nicht wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht muss. Laut Gerichtssprecher Herrnhofer hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die bereits rechtskräftige Anklage zurückgezogen.

Der Grund für diesen Schritt der Anklagebehörde ist die im Dezember getroffene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in einem Verfahren gegen Dörflers ehemaligen Regierungskollegen und Parteifreund Uwe Scheuch. Wie in der Causa Dörfler ging es um die missbräuchliche Verwendung von Geldern. Scheuch soll einem Mitarbeiter seines Regierungsbüros die Weisung erteilt haben, sechs überhöhte Rechnungen als richtig zu bestätigen. Die den Rechnungen zugrunde liegenden Leistungen wurden laut WKStA aber nicht oder nur teilweise erbracht. Dörfler wurde vorgeworfen, im Jahr 2010 eine rechtswidrige Weisung erteilt zu haben. Er soll angeordnet haben, dass ein nicht verbrauchter Betrag in Höhe von 38.000 Euro auf Basis einer fingierten Rechnung ins nächste Jahr übertragen wurde.

Der OGH entschied in der Causa Scheuch, dass es sich nicht um Amtsmissbrauch handle, sondern allenfalls um Untreue. Die Begründung der Höchstrichter: Die erfolgte Weisung sei "zwar als Erscheinungsform typisch hoheitlichen Verwaltungshandelns anzusehen", maßgeblich für die Einordnung als Amtsmissbrauch sei jedoch die "Außenwirkung des angewiesenen Verwaltungshandelns". Es gelte zu vermeiden, dass ein Sachverhalt strafrechtlich deshalb strenger geahndet wird, weil ein Beamter nicht selbst nach außen privatwirtschaftlich tätig wird, sondern als Vorgesetzter eine entsprechende Weisung erteilt. Die Weisung (Bezahlung von Rechnungen) sei nicht als hoheitliche Handlung anzusehen.

Das Verfahren gegen Scheuch sei daher wegen des Vorwurfs der Untreue zu führen, entschied der OGH. Das Verfahren gegen Dörfler wird hingegen überhaupt nicht mehr geführt, wie der WKStA-Sprecher Rene Ruprecht am Montag der APA erklärte: "Nach Analyse der OGH-Judikatur ist entschieden worden, dass die Anklage zurückgezogen wird." In dieser Causa würden keine strafrechtlichen Vorwürfe mehr gegen Dörfler erhoben.

Update II: FPÖ ortet "parteipolitisch motiviertes Recherchechaos"

Wegen der Meldung in der "ZiB 1" ortet die FPÖ im ORF "parteipolitisch motiviertes Recherchechaos". "Entgegen den eigentlichen Fakten hat die ZIB 1 am gestrigen Sonntag berichtet, dass gegen Gerhard Dörfler Anklage wegen Amtsmissbrauch erhoben wird, obwohl bereits Stunden vorher sowohl im ORF-Teletext, in ORF-On sowie in Kärnten heute um 19.00 Uhr richtigerweise das Gegenteil davon berichtet wurde", heißt es in einer Aussendung des FP-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein.

Jenewein: "Dittlbacher rücktrittsreif"

"ZiB"-Chefredakteur Fritz Dittlbacher habe "damit einen groben Bruch der journalistischen Sorgfaltspflicht zu verantworten und auch die Richtigstellung – verramscht um 21.50 Uhr in einem Kurzbeitrag am Ende der Spät-ZIB ohne Entschuldigung oder Rechtfertigung – könne den Schaden so jedenfalls nicht wieder gut machen", so Jenewein, Dittlbacher sei "jedenfalls rücktrittsreif".

Auch der Austria Presse Agentur (APA), auf deren Meldungen mehrere Medien zurückgreifen, unterstellt Jenewein unsauberes Arbeiten. Sie habe unerwähnt gelassen, dass der im Bericht zitierte Sprecher das Landesgerichts Klagenfurt "langjähriger SPÖ-Gemeinderat in Kärnten" gewesen sei. "Völliger Blödsinn" sei das, sagt hingegen Gerichtssprecher Manfred Herrnhofer auf STANDARD-Anfrage: "Ich war nie Gemeinderat."

Wie es zur Falschmeldung vom Sonntag kam, sei hingegen schnell erklärt: Ein entsprechender Bericht der "Kleinen Zeitung" fuße auf einer Auskunft, die er, Herrnhofer, am Dienstag erteilt habe – damals sei die Anklage gegen Dörfler tatsächlich rechtskräftig gewesen. Zwei Tage später habe die WKStA ihre Anklage zurückgezogen. Diese Entscheidung wollte Herrnhofer aber erst veröffentlichen, wenn sie Dörfler zugestellt worden sei. "Herr Dörfler sollte es nicht aus den Medien erfahren", sagt Herrnhofer.

>>> Weiterlesen: Dörfler: Nächstes Verfahren kurz vor Abschluss – Nach Anklage-Rückzug: Weiteres Verfahren offen (red, APA, 22.1.2018)