Von der Stellvertreterin zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs: Brigitte Bierlein könnte auf Gerhart Holzinger folgen.

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Wien – Viel Zeit bleibt nicht mehr: Die Ausschreibung ist am Laufen, bis 2. Februar müssen die Bewerbungen für die vakanten Richterstellen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelangt sein.

Am schnellsten könnte die Nachfolge von Präsident Gerhart Holzinger über die Bühne gehen. Darüber entscheidet nämlich die Regierung wohl ohne Hearing im Ministerrat. Etwas aufwendiger ist die Suche der Nachfolger für die – ebenfalls aus Altersgründen ausscheidenden Höchstrichter Eleonore Berchtold-Ostermann und Rudolf Müller. Die Erstgenannte sitzt auf einem Ticket des Bundesrates, Zweiterer auf einem des Nationalrates. In beiden Fällen wird es wohl zu Hearings kommen.

"Klären das intern"

Wer den dreien folgt, ist noch offen. Die FPÖ hatte sich schon vergangenen Sommer in Stellung gebracht und gleich beide Richterstellen für sich reklamiert. "Wenn das Höchstgericht auch die politische Landschaft abbilden soll, dann wäre dies nur logisch", sagt FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan zum STANDARD. Denn derzeit gebe es keinen einzigen Höchstrichter, "der uns nahe steht". Rund zehn Interessenten hätten sich bei der FPÖ gemeldet. Namen nennt Stefan nicht: "Wir klären das einmal intern." Als Kandidaten werden jedenfalls der Linzer Verfassungsrechtsexperte Anderas Hauer und die Rechtsanwälte Rüdiger Schender und Michael Rohregger gehandelt. Beide haben gemeinsam mit Dieter Böhmdorfer für die FPÖ die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl beim VfGH im Jahr 2016 durchgesetzt.

Geht nur ein Sitz an die Freiheitlichen, könnte der Vorgänger von Justizminister Josef Moser im Amt, Wolfgang Brandstetter, zum Zug kommen, auf den, dem Vernehmen nach, die ÖVP setzt. Eine andere Variante scheidet aus: Präsident kann Brandstetter nicht werden, da es eine "Abkühlungsphase" gibt. Heißt: Ein Präsident (wie der Vize) darf vor der Ernennung fünf Jahre lang nicht Regierungsmitglied gewesen sein.

Lösung auf Zeit

Aber wer wird dann Präsident? Ein Favorit für den Posten ist Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter. Eine andere Möglichkeit ist, dass Brigitte Bierlein, derzeit interimistisch Präsidentin, im Amt bleibt. Dies wäre aber eine Lösung auf Zeit, denn 2019 erreicht auch sie die Altersgrenze von 70 Jahren – und scheidet aus. Die FPÖ setzt auf Bierlein. "Ich gehe davon aus, dass Bierlein diese zwei Jahre Präsidentin bleibt", sagt Harald Stefan. Entscheidet sich die Regierung für Bierlein, könnte Grabenwarter als ihr Vize aufrücken.

Beide Varianten für das Präsidentenamt haben einen Vorteil: Die interne Verschiebung würde es erlauben, dass beispielsweise Brandstetter als einfacher Höchstrichter einziehen könnte. Dass auch in diese Richtung gedacht wird, zeigt die Ausschreibung des Kanzlers, die sicherheitshalber neben der Funktion des Präsidenten auch jene des Vizes und eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes beinhaltet hat.

Fix ist hingegen, dass die nächste Session der Höchstrichter am 26. Februar beginnt. Bis dahin könnte Bundespräsident Alexander Van der Bellen, den neuen Präsidenten oder die neue Präsidentin ernannt haben. Bei dieser Sitzung wird das Höchstgericht sich gleich mit einer schwierigen Frage beschäftigen müssen: die niederösterreichische Mindestsicherung. (APA, pm, 18.1.2018)