Sukarno war Indonesiens Präsident, sein Milliardenvermögen soll in der Schweiz liegen.

Foto: APA/AFP

Zürich – Ein österreichischer Pensionist ist am Mittwoch vom Zürcher Bezirksgericht wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Er hatte von der Schweizer Investmentbank UBS 170 Milliarden Franken (144 Milliarden Euro) gefordert und angegeben, im Auftrag eines Erben des indonesischen Ex-Diktators Sukarno zu handeln. Das Zürcher Bezirksgericht glaubte ihm nicht.

Statt 170 Milliarden gab es das Urteil: Das Gericht brummte dem 62-Jährigen eine Geldstrafe von 270 Tagessätzen à 70 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren auf. Damit folgte es weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Pensionist und Präsidentschaftsbewerber

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Niederösterreicher wissentlich gefälschte Unterlagen eingesetzt hatte, um bei der UBS Milliarden einzufordern. Der Beschuldigte ist Pensionist, der als Beruf "Unternehmensberater" angibt. 2016 wollte er für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren, scheiterte aber an der Hürde der nötigen 6.000 Unterschriften. Das Wahlergebnis versuchte er anzufechten – unter anderem wegen Urkundenfälschung.

Seit 2012 setzte er sich mehrfach und hartnäckig dafür ein, an das Milliardenvermögen Sukarnos (1901–1970) zu kommen. Dieses soll auf Konten der UBS und in geringerem Umfang bei der Credit Suisse liegen. Im Jahr 2012 hatte die "Kronen Zeitung" unter Berufung auf den Österreicher gemeldet, dass der Sukarno-Erbe Edy Soekanto mit dem Geld in Österreich investieren und unter anderem die notverstaatlichte Hypo Alpe Adria kaufen wolle. Das Geld solle auf ein "Treuhandkonto" in Österreich überwiesen werden. Mit einer Finanzspritze könnten auch eine insolvente Fluggesellschaft mit Sitz in Niederösterreich sowie Siemens und ABB rechnen.

"Er war grausam"

"Sukarno hat ein paar Millionen Leute umgebracht. Er war grausam. Er hat 20 Jahre lang Geld von 500 Millionen Leuten kassiert", sagte der Beschuldigte beim Prozess. Er sei ehrlich davon überzeugt gewesen, den Erben zu helfen, an ihr rechtmäßiges Vermögen zu gelangen. Er soll dafür im Auftrag eines Bosniers gehandelt haben, der sich wiederum als Interessenvertreter eines Erben Sukarnos ausgab. Hätte der Beschuldigte die Milliarden erhalten, hätte er dem Bosnier als Gegenleistung 51 Prozent davon zukommen lassen.

Zu viele Tippfehler in Urkunden

Damit der ehemalige Schiffskapitän bei der UBS vorstellig werden konnte, ließ der Bosnier ihm zahlreiche Urkunden zukommen, die Sukarnos Vermögen belegen sollten. Höhepunkt der Bemühungen waren mehrere Betreibungsbegehren gegen die Bank. Weil der Beschuldigte darin astronomische Summen forderte, geriet er zunächst in die Schlagzeilen – und später für zweieinhalb Monate in Untersuchungshaft.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft kam rasch zu dem Schluss, dass die Urkunden über das angebliche Vermögen gefälscht waren. Die Schriftstücke enthielten laut Anklageschrift zahlreiche falsche Stempel und Schreibfehler, etwa "Paradeplate" statt "Paradeplatz" und "Natiuonal Bank" statt "Nationalbank". Zudem stellten sich sämtliche Unterschriften Sukarnos als gefälscht heraus.

Geschichte für Gericht "vollkommen unglaubhaft"

Für die Staatsanwaltschaft war die Geschichte mit dem bosnischen Mittelsmann, der vom angeblichen Sukarno-Erben die Hälfte des Vermögens erhalten sollte, "vollkommen unglaubhaft". Das hätte den Österreicher misstrauisch machen sollen.

Sein Verteidiger plädierte vergeblich auf Freispruch. Sein Mandant streite zwar nicht mehr ab, dass es sich bei einem Teil der Urkunden um Fälschungen handle. Er habe deshalb auch den Kontakt zu dem Bosnier abgebrochen. Es könne jedoch nicht belegt werden, dass sein Mandant damals absichtlich gefälschte Urkunden vorgelegt habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (red, APA, 17.1.2018)