Luxemburg – Fünf in den Niederlanden lebende Briten haben vor einem Gericht in Amsterdam die Beibehaltung ihrer Rechte als EU-Bürger nach einem Brexit eingefordert. Der Richter solle dazu beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein Rechtsgutachten einholen, forderte der Rechtsvertreter der Kläger, Christiaan Alberdingk Thijm, am Mittwoch in Amsterdam vor dem Gericht.

"Meine Mandanten wollen eine Antwort der europäischen Richter, ob sie ihre EU-Bürgerrechte verlieren können", so der Anwalt. Das Gericht will über die Klage in etwa drei Wochen entscheiden.

46.000 Briten

Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) könnte weitreichende Folgen für alle rund 1,2 Millionen Briten haben, die außerhalb Großbritanniens in anderen EU-Staaten leben. Der Klage haben sich auch zwei Organisationen von Briten in den Niederlanden angeschlossen, insgesamt leben dort rund 46.000 Briten.

Die Rechtsvertreter des niederländischen Staates hatten zuvor die Klage zurückgewiesen. Das Bezirksgericht in Amsterdam sei nicht zuständig, die Rechte von britischen Staatsbürgern in den Niederlanden müssten im Abkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich geregelt werden.

Nach EU-Recht sind alle Bürger der Mitgliedsstaaten automatisch auch EU-Bürger. Sie dürfen etwa in der EU arbeiten, frei reisen und sich einen Wohnort suchen. (APA, 17.1.2018)