Die Angeklagten und Richter Norbert Gerstberger im Wiener Schwurgericht.

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Wien – Mit einer besonders brutalen Tat hat sich am Dienstag ein Wiener Schwurgericht beschäftigten müssen. Vier Obdachlose waren wegen Mordes angeklagt, weil sie im März 2017 einen weiteren Obdachlosen in einem Hotelzimmer zu Tode gequält und die Leiche in einem Müllcontainer abgelegt hatten. Die drei Männer – einer ein Jugendlicher – und die Frau beschuldigten sich beim Prozessauftakt gegenseitig.

ORF

Laut Anklage hatten sich die vier mit dem 58-Jährigen ein Hotelzimmer in Rudolfsheim-Fünfhaus geteilt. In der Nacht auf den 17. März 2017 kam es zu den Übergriffen. Die Beschuldigten sollen den Mann mit brennenden Zigaretten malträtiert, geschlagen, getreten, mit heiß-kaltem Wasser abgeduscht und gewürgt haben. Der Grund: Die Frau in der Gruppe fühlte sich von ihm sexuell belästigt.

Gemeinsam im Hotelzimmer

Die fünf obdachlosen Slowaken kannten einander vom gemeinsamen Campieren im Türkenschanzpark in Währing. Der 55-jährige Erstangeklagte lebte mit seiner 41-jährigen Gefährtin – der Zweitangeklagten – seit neun Jahren in Wien auf der Straße. Die beiden hielten sich mit Gelegenheitsjobs und Betteln über Wasser. Wenn genug Geld zusammenkam, leisteten sie sich gemeinsam mit dem späteren Opfer ein Hotelzimmer. So war es auch in der Tatnacht. Zusammen mit einem entfernten Verwandten der Frau, einem 55-jährigen Straßenmusiker, und dessen 17-jährigem Sohn suchte das Paar am Abend die Unterkunft auf, mit dabei hatten sie eine Flasche Schnaps. Im Zimmer tanzten die Älteren ausgelassen zu Musik, während der 17-Jährige mit seinem Handy spielte.

Kurze Zeit später kam der 58-Jährige hinzu, um – wie schon so oft – ebenfalls in dem Zimmer zu übernachten. Doch plötzlich kippte die Stimmung, als die Frau behauptete, dass der 58-Jährige vor ihr onaniert habe. Ihr Lebensgefährte und die Frau gingen auf den Mann los, hielten ihn fest, zogen ihm die Hose hinunter und dämpften Zigaretten auf seinem Penis aus. "Er hat laut geschrien und gesagt, sie sollen aufhören", berichtete der 17-jährige Angeklagte dem Schwurgerichtsvorsitzenden Norbert Gerstberger. Sie begannen ihn zu schlagen – zunächst mit der flachen Hand und dann mit den Fäusten – und traten auf ihn ein.

Qual ging in der Nacht weiter

Auch der Straßenmusiker half bei den Schlägen, sagte sein Sohn, der ebenfalls Hiebe und Tritte zugab – aber nur, weil er dazu gezwungen worden sei. "Die anderen drohten mir, wenn ich das nicht mache, dann wird mir das Gleiche passieren", sagte der Jugendliche. "Sie hätten einfach nicht hinschlagen müssen, das wäre eine gute Alternative gewesen", meinte Richter Gerstberger. Die Gruppe schleppte den bereits mit blauen Flecken übersäten Mann ins Badezimmer und legte ihn in die Badewanne. Zunächst quälten sie ihn, indem sie ihn abwechselnd mit kaltem und heißem Wasser abbrausten. Danach soll der Erstbeschuldigte ein Handtuch nass gemacht und damit dem Mann gegen das Geschlechtsteil geschlagen haben.

Das Opfer schleppte sich schwer verletzt ins Bett, danach gingen auch alle anderen schlafen. In der Nacht wachte der 17-Jährige auf und sah, wie sich der 55-jährige Erstangeklagte auf den 58-Jährigen stürzte und seinen Kopf gegen die Wand schlug, daraufhin habe er ihn auch noch gewürgt.

Als die Obdachlosen in der Früh aufwachten, bemerkten sie, dass der 58-Jährige tot war. "Ich war schockiert", meinte der 17-Jährige. Die vier reinigten das Zimmer, holten Müllsäcke und entsorgten die blutige Bettwäsche sowie die Kleidung des Opfers. Die Leiche legten sie in einen Einkaufstrolley und brachten sie zu einem Recyclingcontainer für Plastikmüll. Dieser wurde abgeholt und zu einem Entsorgungsbetrieb nach Graz gebracht. Fünf Tage später wurde die Leiche entdeckt, die durch die Behandlung im Müllwagen übel zugerichtet war. Bei der Obduktion stellte die Gerichtsmedizin schwere Halsverletzungen und stumpfe Gewalteinwirkung fest, die dem Opfer noch zu Lebzeiten zugefügt worden waren.

DNA-Spuren führten zu Angeklagten

Mittels DNA-Spuren in der Bettwäsche konnte der Erstangeklagte ausgeforscht werden. Der Mann ist nicht nur in Österreich, sondern auch in seiner Heimat vorbestraft. Er muss sich neben dem angeklagten versuchten Mord auch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in zwei Fällen verantworten, weil er 2015 und 2016 seiner Lebensgefährtin ein Messer in den Bauch beziehungsweise in die Beine gerammt haben soll. Der Straßenmusiker wurde zusätzlich wegen Einbruchs angeklagt. Seine DNA-Spur – er war unter anderem wegen sexueller Ausbeutung von Kindern vor Gericht – wurde kurz nach der Tat im April 2017 bei einem Einbruch in eine Gartenhütte in Leobersdorf gefunden. Die vier wurden mittels internationalem Haftbefehl in der Slowakei festgenommen und nach Österreich ausgeliefert.

Der Prozess wird am Mittwoch mit der Befragung der Beschuldigten fortgeführt. Da sollen auch die Gutachter – interessant wird die Expertise des Gerichtsmediziners sein – zu Wort kommen. Die Leiche war durch die Behandlung im Müllwagen übel zugerichtet, sodass die für den Tod kausalen Verletzungen nur schwer nachweisbar waren. Danach sollten sich die Geschworenen zurückziehen, um eine Entscheidung zu treffen. Geplant ist, dass noch am Mittwoch ein Urteil gefällt wird. (APA, red, 16.1.2018)