Die eigene Hausbank muss nun Gebühren und Entgelte übernehmen, die von bankenunabhängigen Automatenbetreibern für Geldabhebungen verlangt werden.

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Wien – Ab Samstag (13. Jänner) dürfen Banken ihren Kunden nur mehr in Ausnahmefällen Gebühren für Bargeldabhebungen mit der Bankomatkarte verrechnen. Damit ein Entgelt kassiert werden darf, muss es davor mit den Kunden ausgehandelt worden sein – ein Hinweis in den Geschäftsbedingungen (AGB) reicht nicht, so die Arbeiterkammer (AK), die die Handhabung durch die Geldinstitute "genau beobachten" will.

Gebühren für Bankomat-Behebungen dürfen Banken nur mehr dann verrechnen, wenn die Kunden bei der Eröffnung des Kontos zwischen einem pauschalen Kontoführungsentgelt (samt allen Abhebungen per Bankomat) und einem Tarif mit niedriger Kontoführungsgebühr mit Zusatzkosten für einzelne Abhebungen per Bankomat wählen konnten.

Wahlrecht für den Verbraucher

Ein solches Wahlrecht für die Verbraucher ist auch laut Erläuterungen des Parlaments zu diesem Gesetz die einzige Möglichkeit für Banken, dass sie im Zweifel ein solches Aushandeln mit den Kunden beweisen können, erklärte die AK am Freitag in einer Aussendung.

Neu ist auch, dass die eigene Hausbank des Bankkonto-Kunden immer alle Gebühren und Entgelte übernehmen muss, die von bankenunabhängigen Automatenbetreibern – wie derzeit zum Beispiel Euronet – für Geldabhebungen verlangt werden.

Geringere Haftung

Seit Jahresbeginn ist auch eine andere Verbesserung für Bankkunden in Kraft. Bei Missbrauch der Bankomat- oder Kreditkarte oder des Online-Bankings haften sie für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro, solange die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt wurden. Bisher waren es maximal 150 Euro. Sollte jedoch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, haften Bankkunden auch weiterhin unbeschränkt. (APA, red, 12.1.2018)