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Niko Alm, Österreichs Ur-Pastafari.

Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader

Wien – Lange schien eigentlich klar: Wer ein Nudelsieb auf dem Kopf trägt, dem hat entweder die Grappa-Verkostung beim Italiener ums Eck nicht gutgetan oder dessen Psyche befindet sich im groben Ungleichgewicht. Ein religiöser Hintergrund wurde zumindest in Österreich nicht in Erwägung gezogen, was sich aber im Juli 2011 schlagartig änderte. Der Wiener Unternehmer und spätere Neos-Abgeordnete Niko Alm veröffentlichte sein offizielles Führerscheinfoto. Den Kopf des "glühenden Atheisten" zierte ein Nudelsieb.

Alm outete sich damit als bekennender "Pastafari" und rückte so die 2005 in Amerika gegründete "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" (KdFSM) ins Licht der Öffentlichkeit. Seit 2014 nimmt sich die Satirereligion aber deutlich ernster: Im April hat man damals einen Antrag auf offizielle Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft in Österreich gestellt. Das Kultusamt entschied dann im Juni desselben Jahres negativ für die "Pastafaris".

Kompetenzstreit

Die Initiatoren legten gegen den Bescheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Nach einer Aufhebung des abschlägigen Bescheids und einem neuerlichen, verbesserten Antrag durch die "Pastafari", der erneuten Ablehnung des Antrages und weiteren Kompetenzstreitigkeiten landete die Sache schließlich vor dem Verfassungsgerichtshof. Dieser erklärte Ende 2017 das Bundesverwaltungsgericht für zuständig.

Und so lud man am Montag die "Pastafaris" zur Sitzung. Kopf der Nudelbande ("Oberster Maccherone") und damit religiöses Oberhaupt von gut 537 Schäfchen in Österreich ist heute übrigens nicht mehr Alm, sondern der 35-jährige Niederösterreicher Philip Sager.

Viele Pastazeugen

Und gleich zu Verhandlungsbeginn wurde klar, dass das Ringen um Anerkennung weiterhin durchaus zäh werden wird. Wir werden einige Male verhandeln müssen", stellte der Richter gleich zu Beginn der Verhandlung am Montag fest. Er wolle etliche Zeugen – bis zu 300 – hören. Ziel dürfte sein festzustellen, ob es die für die Anerkennung notwendige Zahl von mindestens 300 Gläubigen in Österreich tatsächlich gibt.

Und sollte das Bemühen letztlich doch von Erfolg gekrönt sein, bleibt der Weg von einer Bekenntnis- zu einer Religionsgemeinschaft ein steiniger: Erst bei einer Mitgliederzahl von mindestens zwei Promille der Bevölkerung (circa 17.000 Menschen) und einer Bestehensdauer von 20 Jahren im Inland kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. (Markus Rohrhofer, 8.1.2018)