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Grasser will die Verdachtsmeldung der Bank nicht tatenlos hinnehmen.

Foto: Reuters

Wien – Karl-Heinz Grasser muss sich ab Dienstag wieder mit 13 Mitangeklagten im Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht einfinden. Dort geht der Buwog-Prozess weiter – Grassers US-Konto mit rund einer Million Dollar, das vor kurzem aufgetaucht ist und öffentlich thematisiert wurde, dürfte da keine Rolle spielen. Das Geld habe keinen Buwog-Bezug, sagt Grassers Anwalt Manfred Ainedter.

Ärger könnte es deshalb dennoch geben – allerdings für die Bank, auf die eine Schadenersatzforderung zukommen könnte. Laut Ainedters Schilderungen hat der Ex-Finanzminister in den USA privates Geld in einem Fonds veranlagt, Erträge daraus seien nach Österreich überwiesen worden. Seiner Bank (Hypo Tirol, Anm.) habe Grasser das angekündigt und die Mittelherkunft bekanntgegeben, die Bank habe trotzdem Geldwäscheverdachtsmeldung erstattet.

Den Grund dafür beschreibt der Anwalt so: "Die Banker haben in den Medien von Hocheggers Aussage gelesen, dass Grasser von ihm 2,4 Millionen Euro von der Buwog-Provision bekommen habe. Daraufhin meinten sie, es könnte nicht ausgeschlossen werden, dass das nach Österreich überwiesene Geld aus diesen Millionen stammt. Also haben sie Geldwäscheverdachtsmeldung erstattet." Grasser bestreitet die Darstellung von Exlobbyist Hochegger bekanntermaßen, und es gilt die Unschuldsvermutung.

Österreich-Konto eingefroren

Die Folge der Geldwäscheverdachtsgeschichte ist für Grasser allerdings bitter: Das betreffende Konto bei der Hypo Tirol wurde gesperrt, Grasser hat also keinerlei Zugriff auf das Geld. Wohlinformierte erzählen, dass die Verdachtsmeldung von einem Mitarbeiter erstattet wurde, der nicht zu Grassers eigentlichen Bankbetreuern gehört. Selbige hätten gewusst, worum es geht, sich aber gerade im vorweihnachtlichen Urlaub befunden, als das Geld aus Grassers amerikanischen Investitionserträgnissen hereinschneite.

Laut Ainedter will man den Sachverhalt nun möglichst rasch aufklären und die Kontosperre loswerden. Und: Einen etwaigen Schaden, der seinem Mandanten aus dem Einfrieren des Kontos entstanden ist, werde man im Wege des Schadenersatzes geltend machen. (gra, 7.1.2018)