Polen sei ein Musterbeispiel dafür, in welcher Rasanz ein Land seinen Ruf ruinieren kann. Es werde sehr lange dauern, wieder Vertrauen zu schaffen. Diese Wertung des Polen-Experten Martin Pollack wurde mit der Eröffnung eines Grundrechtverfahrens gegen Polen durch die EU-Kommission eindrucksvoll bestätigt. Wer hätte gedacht, dass gegen den Schrittmacher der Europäisierung des Ostens mit der erfolgreichsten Wirtschaftspolitik nach der Wende ein Sanktionsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags wegen "der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte durch die EU eingeleitet werden könnte?

Die rechtsnationale, populistische Regierungspartei PiS (Recht und Gerechtigkeit) hat seit ihrem Wahlsieg im Oktober 2015 alles getan, um den Rechtsstaat zu demontieren. Nach zwei Jahren der Bitten, Aufrufe und Mahnungen hat nun die EU-Kommission ein in der Geschichte der Union beispielloses Sanktionsverfahren gegen das Mitgliedsland Polen beim Rat beantragt. Die hier und dort gehegten Hoffnungen, dass Präsident Andrzej Duda und der neue Ministerpräsident Mateusz Morawiecki im Interesse eines Dialogs mit Brüssel hinter den Kulissen den mächtigen PiS Parteichef Jaroslaw Kaczynski zur Mäßigung des vollen Konfrontationkurses bewegen würden, erfüllten sich nicht.

Totale Kontrolle der Partei

Die von der PiS durchgepeitschten Maßnahmen machen den Weg zur totalen Kontrolle der Partei über die Justiz und damit auch zur Zementierung ihres Machtanspruchs frei. Die 13 Gesetze, die trotz der von der EU geforderten Korrekturen beschlossen wurden, bedeuten eine "systematische" Aushöhlung des Rechtsstaats und machen die Unabhängigkeit der Justiz "komplett hinfällig" , erklärte Kommissions-Vizepräsident Franz Timmermans. Brüssel habe keine andere Wahl gehabt, als "schweren Herzens" das Strafverfahren einzuleiten.

Verfassungsexperten, so auch die der angesehenen Venedig-Kommission des Europarats, haben betont, dass es ein ähnliches System ohne Rechtssicherheit "in vielen früheren kommunistischen Ländern gegeben" habe. Es gibt de facto keinen Richter und keinen Staatsanwalt mehr, der nicht nach Belieben von der Regierung oder von dem Präsidenten entlassen werden kann. Besondere Empörung löste die Bestimmung aus, dass eine Sonderkammer auf Antrag des Justizministers (der in Polen auch Generalstaatsanwalt ist) jedes rechtskräftige Urteil aufheben kann, das seit 1997 gefällt wurde.

Auch wenn der Entzug des Stimmrechts in der EU an einem von Premier Viktor Orbán angekündigten Veto Ungarns scheitern wird, wäre die Bewilligung des Strafverfahrens durch das Europäische Parlament und danach durch 22 Mitgliedsländer (vier Fünftel der EU-Staaten) bereits eine beispiellose Ohrfeige für die machtgierige Warschauer Regierung. Polen erhält von der EU von 2014 bis 2020 82 Milliarden Euro!

Zahlungen stoppen

Experten weisen darauf hin, dass es Möglichkeiten gibt, bei der Nichtbeachtung des Rechtsstaats auch ohne einen einstimmigen Beschluss im Europäischen Rat Zahlungen für einzelne Programme zu stoppen. Der Fall Polens ist ein Warnsignal, auch an Rumänien und Tschechien. (Paul Lendvai, 1.1.2018)