Freiburg/Innsbruck – Nach dem Sexualmord an einer 27 Jahre alten Joggerin in Endingen bei Freiburg ist ein Lastwagenfahrer aus Rumänien zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der 40-Jährige habe sich des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig gemacht, entschied das Landgericht Freiburg am Freitag.

Mittag in Österreich: Fall Lucile: Lebenslange Haft für Lkw-Fahrer
ORF

Dem Mann wird auch die Tötung der französischen Studentin Lucile K. im Jänner 2014 in Kufstein zur Last gelegt. Aller Voraussicht nach werde die Anklage in diesem Fall "in den nächsten Wochen" vorliegen, sagte der Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, Hansjörg Mayr. Mit einem Prozessstart rechnete Mayr "im ersten Quartal 2018". Für den Prozess in Innsbruck müsse das Freiburger Urteil jedenfalls nicht rechtskräftig sein, betonte der Sprecher. Der Auslieferungsantrag sei bereits im Zuge des Europäischen Haftbefehls formell ergangen. Er gehe davon aus, dass der Mann knapp vor Prozessbeginn in Tirol ausgeliefert werde, so Mayr.

Geständnis abgelegt

Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt, urteilte das Gericht in Freiburg. Der Mann hatte zum Prozessauftakt vor einem Monat ein Geständnis abgelegt. Die 27-jährige Frau war Anfang November vergangenen Jahres in einem Wald in den Weinbergen von Endingen vergewaltigt und getötet worden. Sie war alleine joggen, als sie Opfer des Verbrechens wurde.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderungen des Staatsanwaltes und der Nebenkläger. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer vor rund einer Woche von Totschlag gesprochen, ohne ein Strafmaß zu nennen. Zu seinem Motiv hatte der Angeklagte gesagt, er habe spontan aus einer Aggression heraus gehandelt. Eine geplante Tat sei es nicht gewesen, auch ein sexuelles Motiv habe er nicht gehabt. Zudem machte er in seinem Geständnis Erinnerungslücken geltend.

Lkw-Mautdaten führten zu Täter

Die jetzt vom Freiburger Landgericht verhängte Sicherungsverwahrung gilt unter Vorbehalt. Da es zu dem Mord in Kufstein noch keinen Prozess gegeben habe, müsse dieser abgewartet werden, um in einem dortigen Urteil definitiv über eine Sicherungsverwahrung zu entscheiden, erläuterte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack. Mit Sicherungsverwahrung ist eine Freilassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.

Der Mord in der rund 9.000 Einwohner zählenden Gemeinde Endingen bei Freiburg hatte Entsetzen ausgelöst und eine große Verunsicherung in der Bevölkerung ausgelöst. Auf die Spur des Fernfahrers kamen Ermittler über die Auswertung von Lkw-Mautdaten. Ein psychiatrischer Gutachter in dem Prozess hatte dem 40-Jährigen eine große Wiederholungsgefahr attestiert und sich, so wie Staatsanwaltschaft und Nebenkläger, für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

Zusatzstrafe in Österreich

Sollte der Beschuldigte auch in Innsbruck verurteilt werden, gilt die Strafe in Österreich rechtlich als Zusatzstrafe. Im Falle einer lebenslangen Freiheitsstrafe in Deutschland würde das Innsbrucker Gericht den Mann formell schuldig sprechen und "in Rücksicht auf das Urteil in Deutschland" keine weitere Strafe verhängen, hatte es seitens der Staatsanwaltschaft geheißen. Wo der Tatverdächtige im Falle zweier Verurteilungen dann seine Strafe absitzen müsste, sei noch offen. Dies würden die Behörden beider Länder gemeinsam entscheiden, so die Anklagebehörde.

Wie im Verlauf des Verfahrens in Deutschland bekannt wurde, soll der Angeklagte auch die Tötung von Lucile K. gegenüber einem psychiatrischen Gutachter zugegeben haben. An beiden Tatorten waren Spuren des Angeklagten gefunden worden.

Die Leiche von Lucile, die aus der Gegend von Lyon stammte und im Rahmen eines Auslandssemesters in Kufstein studiert hatte, war am 12. Jänner 2014 von Polizisten am Ufer des Inn entdeckt worden. Todesursache waren laut Obduktion heftige Schläge auf den Kopf. Taucher fanden die Tatwaffe im Inn. (APA, 22.12.2017)