Die Gesiba schafft günstigen Wohnraum – wie hier in der Wiener Brünner Straße. Vorstände erhalten aber auch üppige Gagen. Ein Mitglied hat laut RH das gesetzliche Gehaltslimit klar überschritten.

Foto: Robert Newald

Wien – Der Bundesrechnungshof (RH) hat den gemeinnützigen Bauträger Gesiba, der zu 99,97 Prozent im Eigentum der Stadt Wien steht, in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht heftig kritisiert. Die Prüfer monierten etwa, dass ein Vorstandsmitglied 2014 mit seinem Bezug deutlich über der erlaubten monatlichen Grenze des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) lag.

Das Vorstandsmitglied erhielt in diesem Jahr gleich 17 Monatsbezüge (zwölf Grundgehälter, zwei Sonderzahlungen, drei Erfolgsprämien). Damit lag er über dem doppelten Jahresbezug einer Sektionsleitung im Bundesdienst (ohne Aufwandsentschädigungen und Nebengebühren). Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) verdient selbst mit seinem höchstmöglichen Jahresbezug um ein Viertel weniger.

Gage "zu hoch"

Die Gage des Gesiba-Vorstands bezeichnete der RH in seinem Bericht wörtlich "als zu hoch". Das Prüforgan vertrat dabei die Ansicht, dass die fixe monatliche Bezugsgrenze laut WGG in Zusammenhang mit den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes für Bundesbeamte 15.690,75 Euro sei. Dieses Limit habe das Vorstandsmitglied um 12,7 Prozent überschritten.

Für die Gesiba ist hingegen "alles rechtskonform", wie es in einer Stellungnahme heißt. Der Revisionsverband des Österreichischen Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen habe laut RH-Bericht "eine vom Gehaltsgesetz des Bundes abweichende Berechnung der Höchstgrenze als zulässig" erachtet. Dieser akzeptierte die Berechnung der Höchstgrenze des WGG mit der Anzahl der vertraglich vereinbarten Überstunden. Heißt: Je mehr Überstunden vertraglich vereinbart waren, desto höher wurde nach Ansicht des Revisionsverbands die zulässige Höchstgrenze.

Zusätzliche Leistungen "kritisch hinterfragen"

Der RH monierte aber auch, dass einzelne zusätzliche Leistungen an die Mitarbeiter "im Sinne der gebotenen Sparsamkeit kritisch zu hinterfragen" seien. 2014 zahlte die Gesiba 2,27 Millionen Euro für rund 29 verschiedene Zulagen, Prämien und freiwillige Leistungen ans Personal aus.

Teils großzügige Pensionen gewährte die Gesiba auch ehemaligen Managern, die 2014 mehr als das Doppelte der ASVG-Höchstpensionen betrugen. In diesem Jahr leistete die Gesiba an vier ehemalige Vorstandsmitglieder beziehungsweise Geschäftsführer monatliche Zahlungen zwischen 3890 und 11.960 Euro.

Beanstandet wurde zudem, dass die Gesiba Jahresüberschüsse auf Kosten der Mieter erwirtschaftet. Der Punkt wurde bereits in einem Bericht 2015 kritisch angemerkt. So lagen die Überschüsse in den Jahren 2011 bis 2014 zwischen 20,64 Millionen Euro und 30,46 Millionen Euro. Die gemeinnützige Gesiba sollte die Gewinne laut den Prüfern auch an die Mieter weitergeben. Die Gesiba verwies auf bereits günstige Wohnungsmieten sowie einen gedämpften Preisanstieg im gemeinnützigen Wohnbau – im Vergleich zum privaten Sektor.

Großzügige Gemeinnützige

Auch Bezüge von Chefs anderer gemeinnütziger Bauträger fielen laut einem weiteren RH-Bericht zu hoch aus. Bei der Gemeinnützigen Donau-Ennstaler Siedlungs Aktiengesellschaft (Gedesag) mit Sitz in Krems, der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz (GWG) und der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. (Vogewosi) mit Sitz in Dornbirn hätten insgesamt vier geschäftsführende Leitungsorgane 2015 mehr als gesetzlich erlaubt verdient. Der RH empfiehlt präzisere Definitionen der Gagen sowie den Verzicht auf Sonderregelungen, um künftig Überschreitungen zu vermeiden. (David Krutzler, 22.12.2017)