Das Urteil der Karlsruher Richter dürfte keine Auswirkungen auf Österreich haben, heißt es.

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Wien – Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin in Deutschland ist teilweise verfassungswidrig. Bestimmte Regelungen von Bund und Ländern verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot, entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht am Dienstag.

Grundsätzlich sei das System der Vergabe nach den besten Abiturnoten, nach Wartezeit und nach einer Auswahl durch die Universitäten aber mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Der Gesetzgeber hat bis Ende 2019 Zeit, die Mängel zu beheben.

So müsse etwa die Zahl der Wartesemester, die aktuell bei 15 liegt, enger begrenzt werden. Auch dürfe eine Festlegung auf höchstens sechs gewünschte Studienorte nicht dazu führen, dass ein Bewerber, der eigentlich erfolgreich wäre, am Ende leer ausgeht. Im Auswahlverfahren bei den Hochschulen müsse eine Vergleichbarkeit der Abiturnoten über Landesgrenzen hinweg sichergestellt werden. Auch dürfe hier die Abiturnote nicht das einzige Kriterium sein.

Unterschiedliche Auswahlkriterien

Auf jeden Studienplatz in Deutschland kommen mehrere Bewerber. Die Verteilung läuft zu 20 Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über ein Auswahlverfahren direkt bei den Hochschulen. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Außerdem wird schon vorab ein Teil der Studienplätze nach speziellen Kriterien vergeben – etwa Härtefällen oder dem Bedarf des öffentlichen Dienstes an Medizinern.

Derzeit gibt es in Deutschland im Fach Humanmedizin 62.000 Bewerber für knapp 11.000 Studienplätze. Zum Vergleich: In Österreich läuft die Vergabe der Studienplätze an den vier öffentlichen Universitäten, die das Fach Medizin anbieten, ausschließlich über die Punktezahl bei einem einheitlichen Aufnahmetest. Heuer nahmen rund 13.000 Studienwerber daran teil – für sie stehen 1.620 Plätze zur Verfügung.

Auswirkungen auf Österreich dürfte das Urteil nicht haben: Die Zahl der zu vergebenden Studienplätze ändert sich nicht, sondern lediglich die Regeln für deren Aufteilung. Außerdem gilt in Österreich eine Quotenregelung: Lediglich 20 Prozent der Studienplätze (also rund 325) stehen Bewerbern aus dem EU-Ausland offen. (APA, 19.12.2017)