Es war eine heißumstrittene Frage unter den künftigen Regierungspartnern: Die FPÖ, die sich vom Machtkartell der Sozialpartner ausgeschlossen fühlt, hätte am liebsten die Pflichtmitgliedschaft bei den Kammern abgeschafft, die Wirtschaftskämmerer in der ÖVP wehrten sich – letztlich erfolgreich. Der ausgehandelte Kompromiss läuft darauf hinaus, dass die Koalition den Interessenvertretungen die Rute ins Fenster stellt.

Die Regierung werde an die gesetzlichen Interessenvertretungen herantreten und diese "einladen, bis zum 30. Juni 2018 entsprechende Reformprogramme vorzulegen". Diese Vorschläge müssten "konkrete Effizienzsteigerungen und finanzielle Entlastungsmaßnahmen für die jeweiligen Mitglieder" beinhalten. Reichen diese Konzepte aus Sicht der Regierung nicht aus, behält sich diese vor, selbst entsprechende Maßnahmen im Nationalrat beschließen zu lassen. Das könnte in letzter Konsequenz heißen: Senken die Kammern nicht selbst die von den Pflichtmitgliedern eingehobene Kammerumlage, verfügen ÖVP und FPÖ das per Gesetz.

Eine speziell auf die Arbeiterkammer gemünzte Beschränkung des Einflusses findet sich im Sozialkapitel. Die Arbeitnehmervertretung soll im Verein für Konsumenteninformation (VKI) nur mehr außerordentliches Mitglied sein, das Sozial- und das Justizministerium als ordentliche Mitglieder übernehmen den VKI. (Gerald John, 16.12.2017)