Das Kapitel Justiz des Regierungsprogramms von ÖVP und FPÖ konzentriert sich vor allem auf das Strafrecht, das Familienrecht und das Wohnrecht.

Neben den schon von der ÖVP angekündigten härteren Strafen für sexuelle Gewalt überlegen ÖVP und FPÖ nun auch, junge Erwachsene gleich hart zu bestrafen wie Erwachsene. Derzeit sind für Erwachsene, die das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben, teils mildere Regelungen vorgesehen. Auch im Suchtmittelgesetz sind strengere Strafen geplant. Hier soll auch der Verkauf von Hanfsamen und Hanfpflanzen verboten werden.

Im Strafprozess soll die Frage, wie hoch die Strafe ausfallen soll, künftig von der Entscheidung über Schuld und Unschuld getrennt werden. Das Programm sieht im Strafprozess dafür einen eigenen Verhandlungsabschnitt vor. Hier sollen dann Strafgründe und auch neue Erschwernisgründe – etwa für "religiös-fundamentalistisch motivierte Gewalt" – mehr Bedeutung haben.

Film- und Tonaufzeichnungen von Hauptverhandlungen sollen künftig zulässig sein, bisher verbietet das die Strafprozessordnung. Ob auch ein Livestream vorgesehen ist, wird im Programm nicht ausgeführt.

Anders als bisher sollen Sachverständige, die im Ermittlungsverfahren beigezogen wurden, nicht auch in der Hauptverhandlung tätig sein. Dafür sollen Gerichte verpflichtet werden, von den Parteien eingebrachte Privatgutachten in der Hauptverhandlung zu berücksichtigen. Letzteres soll für alle Verfahrensarten, also auch abseits des Strafrechts, gelten.

Für rechtswidrig erlangte Beweise soll es ein absolutes Beweisverwertungsverbot geben, das auch eine zwingende Vernichtung solcher Beweisergebnisse vorsieht.

Die Geschworenengerichtsbarkeit soll beibehalten werden, allerdings sprechen sich ÖVP und FPÖ für eine Evaluierung aus, die sich auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2010 stützen soll.

Die elektronische Fußfessel soll öfter eingesetzt werden, ausgenommen sind schwere Gewalt- und Sexualdelikte.

Das von Amtsvorgänger Wolfgang Brandstetter (ÖVP) vorgelegte Konzept zur Reform des Maßnahmenvollzugs, also der Unterbringung psychisch kranker oder nicht zurechnungsfähiger Rechtsbrecher, dürfte unter Türkis-Blau keine Chance auf Realisierung haben. Der Fokus im Maßnahmenvollzug liege nicht auf Therapie, sondern auf dem Schutz der Öffentlichkeit und der medizinischen Betreuung, heißt es im Papier. Eine Unterbrechung des Maßnahmenvollzugs soll nur mit elektronischer Fußfessel, eine Enthaftung grundsätzlich nur dann möglich sein, wenn ein Gutachten den Wegfall der Gefährlichkeit bestätigt.

Im Zivilprozess soll es laut den Plänen künftig öfter möglich sein, ein Rechtsmittel gegen eine "unrichtige Beweiswürdigung" des erstinstanzlichen Gerichts einzubringen. Auch gegen die Streitwertfestsetzung des Gerichts soll ein Rechtsmittel zulässig sein.

Für Wirtschaftsrechtssachen schwebt ÖVP und FPÖ eine neue "Wirtschaftsgerichtsbarkeit" vor.

Einige Neuerungen sind im Regierungsprogramm auch für das Familienrecht vorgesehen. Diese Pläne finden Sie hier in einem eigenen Artikel. Eine Übersicht zum Wohnrecht folgt in Kürze. (Maria Sterkl, 16.12.2017)