Frankfurt – Die EZB kann nach einem Gerichtsurteil bei der Bankenaufsicht stärker durchgreifen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage des französischen Instituts Credit mutuel Arkea zurück. Das Geldhaus wollte sich dagegen wehren, wie es von der EZB beaufsichtigt wird. Zudem wandte es sich gegen die Forderung, zusätzliches Eigenkapital vorzuhalten.

Mit dem Urteil bestätigte das EuG jedoch zwei Beschlüsse der EZB, in denen die Bankenwächter die Aufsicht über das Geldhaus festlegten.

Für Geldhäuser im Euroraum zuständig

Die EZB-Bankenaufseher organisierten 2015 die Kontrolle über die gesamte dezentrale französische Credit-mutuel-Gruppe – darunter auch Credit mutuel Arkea – durch deren Zentralorgan CNCM. Die EZB forderte von Credit mutuel Arkea zudem mehr Eigenkapital zur Erreichung einer harten Kernkapitalquote von zunächst elf Prozent und danach 10,75 Prozent.

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist seit Herbst 2014 zusätzlich für die Überwachung der Geldhäuser im Euroraum zuständig. Bei kleineren Banken teilt sie sich diese Aufgabe mit den nationalen Aufsehern. (APA/Reuters, 13.12.2017)