Wien – Das Belvedere weist die gestern von Ex-Chefin Agnes Husslein-Arco getätigte Aussage, wonach jener Kunstankauf, bei dem das Werk niemals geliefert wurde, nur von ihr eingeleitet, jedoch vom interimistischen Allein-Geschäftsführer Bogner finalisiert worden sei, zurück: Eine Involvierung von ihm in den Vorgang "ist den Unterlagen nicht zu entnehmen", heißt es in einer Stellungnahme.

"Der Kaufvertrag wurde seitens des Belvedere allein von Frau Dr. Husslein-Arco unterschrieben. Die Rechnung langte bei ihr ein und wurde von ihr abgezeichnet", so das Museum. "Laut Firmenbuch verfügte Frau Dr. Husslein-Arco bis 31.12.2016 über eine Alleinvertretungsbefugnis für das Unternehmen. Die Verantwortung dafür, dass die Rechnung ohne Einlangen des Werkes freigegeben wurde, liegt nach der Aktenlage bei Frau Dr. Husslein-Arco."

Die neue Geschäftsführung des Museum streitet derzeit mit der früheren Leiterin um Regressforderungen in mehreren Fällen sowie – vice versa – um ausstehende Prämien für die Jahre 2015 und 2016. Morgen, Mittwoch, gibt das neue Belvedere-Leitungsteam Stella Rollig und Wolfgang Bergmann seine Jahrespressekonferenz.

Weitere Anschuldigungen

Es waren im Streit um Regressforderungen des Belvedere an die frühere Leiterin seitens des Museums noch weitere Anschuldigungen erhoben worden. Zu den übrigen Punkten – unerlaubte Nutzung von Dienstauto und Chauffeur für private Zwecke und die Inbetriebnahme eines Café-Betriebs ohne Vorliegen der nötigen Genehmigungen – hat Husslein "aufgrund der laufenden Gespräche mit dem Belvedere" bis Montagabend keine Stellungnahme abgeben. (APA, red, 5.12.2017)