Das Land nahm, sagt die Volksanwaltschaft, seine Spitalsholding nicht als ausgelagerte GmbH wahr, sondern als "nachgeordnete Dienststelle".

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René Schnedl, der im April so spektakulär gefeuerte Geschäftsführer der burgenländischen Krankenanstalten GmbH (Krages), hat sich in seiner Angelegenheit auch an die Volksanwaltschaft gewandt. Die hat diese Causa geprüft und ist nun, so teilt sie dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 24. November mit, zu einem Abschlussbericht gekommen.

Dieser hat es ziemlich in sich. Denn Günther Kräuter, der zuständige Volksanwalt, hielt darin fest, "dass die Kontakte von Mitgliedern der burgenländischen Landesregierung zuordenbaren Personen, die unbestritten einen Einfluss auf Ihre (Schnedls, Anm.) Tätigkeit als Geschäftsführer der Krages GmbH bezweckten, innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums in quantitativer wie qualitativer Hinsicht ein Ausmaß erreicht haben, das geeignet ist, Ihre vom GmbHG anvisierte Stellung als Geschäftsführer faktisch zu untergraben".

Druck auf Schnedl

Auf Deutsch: Die Landesregierung versuchte Schnedl abseits der vorgesehenen Organwege druckvoll zu Entscheidungen zu drängen, welche das Land wollte. Es war, so Kräuter, "zumindest teilweise die Erwartungshaltung vorhanden, dass ihre Vorstellungen von Ihnen als Geschäftsführer der Krages GmbH unverzüglich und unwidersprochen umgesetzt werden".

So freilich sieht es die Bundesverfassung nicht vor. Die Vorgangsweise erweckte für die Volksanwaltschaft nämlich den Eindruck, als halte man im Landhaus Schnedl für "den Leiter einer nachgeordneten Dienststelle, dem man nach politischen Zweckmäßigkeiten Vorgaben machen kann, nicht aber um den Geschäftsführer einer (von der Landesverwaltung ausgegliederten) GmbH".

Grenze überschritten

Die Grenze dessen, "was im Rahmen von Gesprächen politischer Verantwortungsträger noch hingenommen werden kann", sei überschritten.

"Sohin sieht sich die Volksanwaltschaft gezwungen, das Vorliegen eines Verwaltungsmissstandes im Sinne des Art 148a Abs. 1 B-VG festzustellen." (Wolfgang Weisgram, 24.11.2017)