Wien – "Auch wenn es sich jetzt blöd anhört, aber ich war wieder auf dem richtigen Weg. Ich hatte einen Job und im Februar Aussicht auf eine Wohnung. Aber der Alkohol macht aus mir einen anderen Menschen", verrät Gernot B. Richter Thomas Kreuter. Am 30. Oktober hatte B. zwei Promille und war folglich ein anderer Mensch, was dem sechsfach Vorbestraften einen Prozess wegen gefährlicher Drohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz eingebracht hat.

Der Tatort ist ein Würstelstand am Reumannplatz in Wien-Favoriten. Der 46-jährige Angeklagte hatte dort am Abend einen Zwischenstopp eingelegt. "Ich war auf dem Weg zur Donauinsel, um die Waffe zu entsorgen", hört Kreuter. Die Waffe, eine Gaspistole, habe ein Freund ihm zerlegt mit der Bitte um Reparatur übergeben. Er konnte die Pistole zwar zusammenbauen, sie sei aber hinüber gewesen, beteuert der Angeklagte.

Hund mit Beißkorb

B. plauderte jedenfalls mit der Würstelstandchefin und zwei anderen Kunden, als er zunächst Hundegebell und dann einen Stupser gegen das Knie erhielt. Auslöser dafür war "Mädi", die Hündin von Erika M. und Rudolf S., die das Tier mit Beißkorb ausführten.

"Wir wollten auf ein Abendessen gehen", sagt Zeugin M., 47 Jahre alt und Pensionistin. "Wir hom uns a boa Haaße hoin woin", formuliert es ihr 52-jähriger Partner, ebenfalls im Ruhestand. Darüber, was nach dem Kontakt zwischen Tier und Angeklagtem passiert ist, gibt es verschiedene Darstellungen.

B. schildert es so: "Ich habe gesagt, sie sollen den Hund kürzer an die Leine nehmen, da hat der Mann zu schimpfen begonnen." Es entstand ein Wortgefecht, S. soll mehrmals "I stich di o!" gesagt haben. Das letzte Mal, als das Paar schon um die Ecke des Standes verschwunden war.

Zweimal Opfer von Messerstichen

"Ich bin nachgegangen und habe gesagt, dass er mich auf die Entfernung nicht stechen kann. Da ist er umgedreht und auf mich zugekommen." Das machte dem Angeklagten nach seiner Version Angst: "Auf mich ist schon zweimal eingestochen worden." Daher habe er die Pistole aus seiner Tasche gezogen und sie in die Höhe gehalten. "Gesagt habe ich aber nichts." – "War Ihnen bewusst, dass Sie ein Waffenverbot haben?", will Kreuter wissen. "Ja. Dafür gehöre ich sowieso bestraft, für die Blödheit", lautet die Antwort.

Zeuge S. berichtet, der Angeklagte habe behauptet, "Mädi" habe ihn gebissen, und sich aufgeregt. An die Wortwahl kann er sich nicht mehr erinnern. "Wie ma so schimpfen duat, waast eh", schlägt er gegenüber dem Richter einen vertrauten Ton an.

Kreuter demonstriert, dass er sich auf seine Zielgruppe sprachlich einstellen kann. "Also der motschgert und redt deppad. Was ist dann passiert?" Der Zeuge sagt, er und seine Freundin seien um die Ecke gebogen, B. sei ihnen gefolgt.

Widersprüchliche Zeugenangaben

Bezüglich des Zeitpunkts, wann B. die Waffe gezogen hat, macht S. widersprüchliche Angaben. Ebenso, ob der Angeklagte ihm mit "Du wirst scho segn!" gedroht hat, wie der Zeuge bei der Polizei sagte, oder mit "I werd eich daschiaßn", wie er nun behauptet. "Sicha bin i ma do ned", muss er auf Nachfrage der Staatsanwältin schließlich konzedieren.

Er sei jedenfalls stehen geblieben, habe sich umgedreht und gesagt "I hob ka Aungst!". Hatte er dann doch, als B. mit der Waffe fuchtelte, sei das Paar geflüchtet und habe die Polizei alarmiert. Frau M. schwächt diese Darstellung mit ihrer Zeugenaussage allerdings ab. Sie sagt, ihr Partner sei ein, zwei Schritte auf den Angeklagten zugegangen, erst dann habe der die Waffe gezogen. Gesagt sei dabei nichts worden. "Mein Freund hat nur ganz wenig getrunken gehabt. Zwei Bier oder so", macht die Favoritnerin auch noch klar.

In seinem Schlusswort bittet der Angeklagte um Entschuldigung und eine "letzte, allerletzte Chance". Er wolle nach der Haftentlassung auch eine stationäre Entzugstherapie machen, da ihm sein Alkoholproblem bewusst sei. Für den Besitz der Gaspistole verurteilt Kreuter ihn dann zu drei Monaten Gefängnis, vom Vorwurf der gefährlichen Drohung spricht er ihn dagegen frei. Der Richter glaubt ihm, dass er Angst hatte, und geht daher von einer sogenannten Putativnotwehr aus. (Michael Möseneder, 27.11.2017)