Köln – Die Kölner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Untreue gegen den beurlaubten Kölner Flughafenchef Michael Garvens aufgenommen. Der Airport-Chef weist unterdessen die Vorwürfe über angebliche Fehler im Bereich der Geschäftsführung zurück und will seine bisherige Tätigkeit fortsetzen, wie seine Anwälte mitteilten.

Es bestehe ein Anfangsverdacht, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Dienstag auf Anfrage. Zuvor hatten mehrere Medien über die Ermittlungen berichtet. Der Prüfbericht des Flughafens, den der Aufsichtsrat veranlasst hatte, sei angefordert worden. Garvens war am vergangenen Freitag angesichts einer Untersuchung über mögliche Unregelmäßigkeiten am zweitgrößten NRW-Airport beurlaubt worden.

Dem Flughafen-Chef wird in dem Prüfbericht laut "Kölnischer Rundschau" vorgeworfen, Mitarbeiter in ungewöhnlich vielen Fällen von der Arbeit freigestellt zu haben. Außerdem sollen Rechnungen auf zweifelhafter Grundlage akzeptiert und zulasten des Flughafens ein Mietvertrag mit nicht angemessenen Kondition abgeschlossen worden sein. Die Hinweise sollen wohl aus dem Unternehmen gekommen sein. Zuvor hatten auch andere Medien über Vorwürfe berichtet.

Anonymes Schreiben

"Unser Mandant wehrt sich mit Entschiedenheit gegen die öffentlich erhobenen Vorwürfe, die ihn als Vorsitzender der Geschäftsführung des Flughafens in nicht zu akzeptierender Weise schädigen", teilten seine Anwälte am Dienstag in einer Stellungnahme mit. Er sei jederzeit bereit, an der Aufklärung von Sachverhalten mitzuwirken. "Unser Mandant wird seine Aufgaben als Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH weiter mit Engagement und Erfolg erfüllen."

Die in der Öffentlichkeit aufgetauchten Behauptungen seien zum großen Teil bereits Gegenstand eines anonymen Schreibens aus dem Jahr 2012 gewesen. Es habe dem seinerzeitigen Aufsichtsratschef und auch der Staatsanwaltschaft vorgelegen, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Neuanfang

Garvens sei 2002 angetreten, um einen Neuanfang zu starten, da der Airport Köln/Bonn in vielen Teilen ein Sanierungsfall gewesen sei. In der Konsequenz hätten Mitarbeiter gekündigt oder mit neuen Aufgaben versehen werden müssen. Er trage nicht die Verantwortung für die sich aus den Sozialschutzregelungen ergebende faktische Unkündbarkeit von Mitarbeitern. Arbeitsrechtliche Bestimmungen und Tarifregelungen seien konsequent beachtet worden. Darüber hinaus habe der Flughafen-Chef stets darauf geachtet, dass für Zahlungen des Flughafens Gegenleistungen zu erbringen waren, betonten die Anwälte.

Der Sprecher der Geschäftsführung sei in der Aufsichtsratssitzung am 10. November nicht angehört worden, obwohl bekannt gewesen sei, dass Garvens wenige Meter neben dem Sitzungssaal in seinem Büro auf die Möglichkeit zur Stellungnahme gewartet habe, erklärten die Anwälte.

Der Airport-Aufsichtsrat hatte Garvens angesichts einer laufenden Untersuchungen zu möglichen Unregelmäßigkeiten bis zur seiner Sitzung am 15. Dezember beurlaubt. Die Geschäftsführung wird nach dem AR-Beschluss bis zum Ende dieser Woche schriftlich angehört. (APA, 14.11.2017)