Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) ist einer der Beschuldigten in der Causa Werbeagentur Top Team.

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Wien – In der Kärntner Causa Top Team, in der unter anderen Landeshauptmann und SPÖ-Vorsitzender Peter Kaiser Beschuldigter ist, wird es Mitte Dezember ernst. Da wird das Justizministerium über den Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) entscheiden und damit letztlich über Anklage oder Einstellung des Verfahrens.

In der Sache geht es um komplexe rechtliche Einordnungen, daher wartet man im Ministerium noch ab, was der Oberste Gerichtshof (OGH) am 11. Dezember in der ähnlich gelagerten Causa Uwe Scheuch entscheiden wird.

Scheuch-Anklage als Messlatte

Der frühere Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter Uwe Scheuch (BZÖ) wurde wegen Amtsmissbrauchs angeklagt, die Generalprokuratur hat aber Wahrungsbeschwerde beim OGH eingebracht. Der OGH wird nun die Rechtsfrage klären, ob die Anklage tatsächlich auf Amtsmissbrauch lauten muss – oder aber, wie die Generalprokuratur in den Raum stellt, auf Bestimmung zur Untreue. Scheuch steht im Verdacht, einen Mitarbeiter angewiesen zu haben, überhöhte Rechnungen zu bestätigen, obwohl die Leistungen nicht oder nicht ganz erbracht worden seien. Das Geld soll für Scheuchs Wahlkampf bzw. das BZÖ verwendet worden sein, er bestreitet das.

Bei Top Team geht es um den Vorwurf, dass via Scheinrechnungen ans Land Kärnten öffentliche Gelder an die frühere Klagenfurter SPÖ-Agentur Top Team gegangen seien. Top Team wurde 2010 verkauft, ging dann pleite. Im Raum stehen Untreue-, Betrugs- bzw. Amtsmissbrauchsvorwürfe.

Angezeigt hat die Angelegenheit im Jahr 2012 die damals freiheitlich dominierte Kärntner Landesregierung, Kaiser war damals Gesundheitslandesrat in Klagenfurt.

Kaiser sieht keinen Schaden

140.000 Euro, so der Verdacht der WKStA, habe der damalige Landesrat Kaiser 2009 bzw. 2010 aus dem Landesbudget in die Werbeagentur umparken lassen. 40.000 davon seien an eine dritte Gesellschaft geflossen, ohne Gegenleistung. Dieser Vorwurf hat sich nun laut Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien als falsch herausgestellt, gemäß Kaiser und seinem Anwalt sei dem Land daher kein Schaden entstanden.

Das Geld soll deswegen umgeparkt worden sein, weil man verhindern wollte, die quasi überschüssigen Budgetmittel wieder zurückzugeben (Finanzlandesrat war damals Harald Dobernig vom BZÖ) und im Folgejahr weniger Mittel bewilligt zu bekommen.

Oberstaatsanwaltschaft: kein Amtmissbrauch

Auch in der Causa Top Team geht es also um die kniffelige Zuordnung Untreue oder Amtsmissbrauch. Die WKStA hatte bereits 2016 einen Vorhabensbericht vorgelegt, sie wollte Kaiser wegen Untreue anklagen. Die OStA Wien aber erteilte am 20. Juli 2016 die Weisung, weiter zu ermitteln. Für Untreue sei "der Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt", es seien nicht alle "Erkenntnisquellen ausgeschöpft".

Und: Missbrauch der Amtsgewalt sieht die OStA definitiv nicht, sie ordnet der Beauftragung der Top Team durch Kaiser und seine etwaigen Anweisungen an Mitarbeiter "privatwirtschaftlichen Charakter" zu, erschließt sich aus der Weisung, die dem STANDARD vorliegt.

Ende des Jahres wird man wissen, wie die Sache weitergeht. Sollte Kaiser angeklagt werden, so sagt er, werde er zurücktreten. DER STANDARD betont, dass für alle Genannten die Unschuldsvermutung gilt. (Renate Graber, 10.11.2017)