Graz/Wien – Die beiden Sachverhaltsdarstellungen der Kinder des nicht rechtskräftig freigesprochenen oststeirischen Arztes sind bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angekommen. In beiden Fällen wurde eine sogenannte Anfangsverdachtsprüfung eingeleitet, sagte Sprecherin Elisabeth Täubl am Montag auf APA-Nachfrage.

Bei dieser Prüfung handle es sich um das "erste Stadium", das nach jeder Anzeige durchzuführen ist, so die Mediensprecherin. Sie betonte, dass das noch kein Ermittlungsverfahren ist. Bis wann entschieden ist, ob ein solches in einem oder beiden Fällen eingeleitet wird, sei unklar. Klar sei dagegen, dass die beiden Sachverhaltsdarstellungen getrennt voneinander geprüft werden. Die WKStA habe beide Anzeigen wegen des öffentlichen und medialen Interesses an sich gezogen.

Der Arzt war Ende September am Grazer Straflandesgericht von allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Ihm wurde unter anderem das Quälen seiner Kinder vorgeworfen. Der Freispruch, der weiterhin nicht rechtskräftig ist, stieß vor allem beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und den Kindern auf Kritik. Letztere schickten deswegen Ende Oktober zwei Sachverhaltsdarstellungen an die WKStA. In diesen wurden etwa die Verhandlungsführung von Richter Andreas Rom sowie die Vorgehensweise von Staatsanwalt Christian Kroschl kritisiert. (APA, 6.11.2017)