Klagenfurt – Das Land Kärnten hat sich im Konkursverfahren der früheren SPÖ-Werbeagentur Top Team als Gläubigerin gemeldet – und zwar laut Masseverwalter just mit jenen 140.000 Euro, die einst unter dem damaligen Gesundheitsreferenten Peter Kaiser (SPÖ), heute Landeshauptmann, für eine Kampagne im Voraus gezahlt wurden und wegen derer die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelte.

Wie Masseverwalter Christof Alexander Mörtl auf Anfrage erklärte, werde er diese Summe nicht vollständig anerkennen. Einem Teil davon stünden nämlich tatsächlich nachgewiesene Leistungen für die Kampagne "144 – das merk ich mir" gegenüber. Anerkennen werde er lediglich rund 40.000 Euro, denn für diese Summe seien für das Land Kärnten keine Leistungen erbracht worden, wie er auch aus den Ermittlungen der WKStA wisse. Vielmehr sei das Geld von der Agentur Top Team an eine andere Firma, die Werbemittel vertreibt, weitergegeben worden. "Ich sage, da steckt eine Scheinrechnung dahinter."

Denn als Mörtl von der betreffenden Firma die rund 40.000 Euro forderte, wurden ihm keine Leistungen genannt, die für das Geld erbracht worden wären. Dem Masseverwalter kommt hierbei zugute, dass nicht die Verjährungsfrist für Forderungen von drei Jahren, sondern mit 30 Jahren jene aus dem Strafrecht gilt. "Ich gehe davon aus, dass die Firma das Geld zurückzahlt. Tätige Reue ist vernünftig. Sonst werde ich es einklagen."

Vorhabensbericht wird geprüft

Dass der Betrag nicht bereits in früheren Jahren von der Top-Team GmbH zurück gefordert wurde, sei ein Verschulden der Geschäftsführung gewesen, so der Masseverwalter. Nun soll mit den 40.000 Euro die Masse für alle Gläubiger erhöht werden, hofft Mörtl. Die Hintergründe für die Forderung des Landes gegenüber der Agentur Top Team klingen anders, wenn man dort nachfragt. Schriftlich ließ der Zuständige, Landesamtsdirektor Dieter Platzer, mitteilen, dass die Forderungsmeldung "zur Wahrung der Interessen des Landes Kärnten vorsorglich" vorgenommen worden sei. Die Frage ob bzw. warum sich das Land dann nicht einfach dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließt, blieb unbeantwortet. Ein Sprecher von Landeshauptmann Kaiser sagte, dass die Forderungsanmeldung allein Sache der Landesamtsdirektion sei. Kaiser war darüber hinaus vorerst für keine Stellungnahme erreichbar.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltsschaft hat in der Causa ihre Ermittlungen vorerst abgeschlossen. Ein Vorhabensbericht wird von der Oberstaatsanwaltschaft bzw. dem Ministerium geprüft. Die Ermittlungen liefen gegen zuletzt sieben Beschuldigte, darunter Kaiser und Landtagspräsident Reinhart Rohr (SPÖ), sowie zwei Firmen. In dem Verfahren geht es um die Vorwürfe der Untreue, des schweren Betrugs und Amtsmissbrauchs. Es wurde unter anderem geprüft, ob mittels falscher Rechnungen an das Land Kärnten öffentliche Gelder an die frühere SPÖ-Werbeagentur flossen. Kaiser will im Fall einer rechtskräftigen Anklage zurücktreten. Ob die WKStA eine solche befürwortet oder die Ermittlungen einstellen will, wird nicht öffentlich bekanntgegeben. (APA, 2.11.2017)