Nach dem jahrelangen Verschärfungswettbewerb beim Ausländerrecht unter Rot-Schwarz gleicht das Asyl- und Fremdenrecht einer überdimensionierten Blase. Getrieben von der FPÖ, die sich nun anschickt, selber den Innen- und damit den Asyl- und Fremdenrechtsminister zu stellen, wurden in einer wahren Novellenkaskade Regelungen geschaffen, die die Grund- und Menschenrechte bis an die Grenze des Akzeptablen ausreizen.

Die mit November in Kraft tretenden Bestimmungen, mit denen abgewiesene Asylwerber zur Ausreise gedrängt werden sollen, sind dafür ein gutes Beispiel. Welchen Sinn – außer jenen der Abschreckung durch Androhung von Freiheitsentzug – haben Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro für Menschen, die allermeist nicht viel mehr besitzen, als was in eine Reisetasche passt? Was bringt Beugehaft für Menschen ohne Ausreisepapiere, wenn das Problem in manchen Fällen trotzdem bei den Behörden der Heimatländer angesiedelt ist, die keine solchen Papiere ausstellen?

Nun sind all die neuen Sanktionen Kannbestimmungen. Die Behörden müssen sie im Einzelfall nicht anwenden, etwa wenn dies eine allzu große Härte wäre. Das eröffnet Raum für Abwägungen, so wie es im hypertrophen Asylwesen bisher immer war. Doch nun werden die Karten neu gemischt, und das eröffnet neue Fragen: Wie wird ein FPÖ-Innenminister mit dem repressiven Regelungswust umgehen? Was geschieht, wenn die Blase platzt? (Irene Brickner, 30.10.2017)