Die Wiener Mindestsicherung soll Anfang November beschlossen werden und am 1. Jänner in Kraft treten, kündigte Stadträtin Sandra Frauenberger am Montag an.

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Wien – Die Begutachtungsphase für das neue Wiener Mindestsicherungsgesetz ist vorbei. Die Regelung soll nun am 23. November im Landtag beschlossen werden. Das teilte Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) am Montag in der Fragestunde des Wiener Landtags mit.

Insgesamt sind 20 Stellungnahmen zum Entwurf eingetroffen, sie sollen demnächst publik gemacht und "schnellstmöglich" in das Gesetz eingearbeitet werden, wie sie versprach. Rot-Grün hat stets darauf verwiesen, dass die Pläne freiwillig in Begutachtung geschickt worden sind. Nötig wäre das nicht gewesen.

Frauenberger verwies auf die "ambitionierte Zeitschiene". Nach dem Beschluss im November soll die Regelung am 1. Jänner 2018 in Kraft treten. Das im Juni von der rot-grünen Stadtregierung präsentierte neue Modell sieht keine generellen Kürzungen oder Deckelungen der Mindestsicherung vor, enthält jedoch strengere Voraussetzungen – etwa für jüngere Bezieher.

Neue Kriterien

Künftig wird etwa die Bereitschaft, eine Beschäftigung oder ein Kursangebot anzunehmen, ein Kriterium. Auch wenn Eltern bereits Sozialhilfe beziehen, gibt es unter bestimmten Umständen weniger. Deckelungen hat Wien hingegen stets abgelehnt.

Die Ressortchefin präsentierte im Landtag auch aktuelle Zahlen: Rund 144.000 Menschen bezogen im September in Wien die bedarfsorientierte Mindestsicherung. (APA, 23.10.2017)