Wien – Die Verwirrung um die Auslegung des neuen Gesetztes gegen Scheinselbstständigkeit hat sich aufgeklärt. Bisher ließ das Gesetz offen, auf welchen Zeitraum es anzuwenden ist, nun gilt: Das Gesetz gilt auch für alle aktuellen und künftigen Überprüfungen, die den Zeitraum vor dem 1. Juli 2017 betreffen. Für schon abgeschlossene Überprüfungen gilt das neue Gesetz aber nicht.

Das Sozialversicherungszuordnungsgesetz ist seit 1 Juli in Kraft und soll die Unsicherheiten rund um Scheinselbstständigkeiten beseitigen, indem die Einstufung als Arbeitnehmer oder freier Unternehmer schon zu Beginn der Tätigkeit erfolgt und nicht – wie jetzt öfters der Fall – im Nachhinein über den Klagsweg beim Arbeits- und Sozialgericht. "Damit weiß jeder Unternehmer endlich, was auf ihn im Rahmen einer Betriebsprüfung zukommt und dass er von der neuen, positiven Rechtslage profitiert", so Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck am Dienstag in einer Aussendung. (APA, 17.10.2017)