Das Thema Ausländer hat den politischen Mainstream in Österreich nach rechts verlagert. Das begann mit der großen Fluchtbewegung im Herbst und Winter 2015/16, mit der abertausende Menschen ungehindert nach Mittel- und Westeuropa kamen. Setzte sich fort mit dem Offenkundigwerden von Schwierigkeiten, Menschen aus nahöstlichen und afrikanischen Gesellschaften zu integrieren, zumal der diesbezügliche Einsatz des Staates vielfach immer noch ungenügend ist und private Helfer alleingelassen werden.

Und die radikalislamischen Anschläge mit vielen Toten in anderen europäischen Staaten hatten, obwohl Österreich bisher verschont blieb, auch in der hiesigen Bevölkerung eine Grundstimmung von Zorn und Angst zur Folge.

Ausländerpolitische Härte als Sog

Vor diesem Hintergrund war es wenig überraschend, dass das Thema Ausländer den Wahlkampf vielfach dominierte. Erklärungsbedürftig ist jedoch, warum der Sog zu ausländerpolitischen Härteparolen so stark war, dass ihm wenig bis nichts entgegengehalten wurde. Die SPÖ zerriss es über dieses Thema fast. Und die anderslautenden Ansagen der Grünen wirkten zuweilen wie Widerstandsparolen in einem von der Rechten bereits hegemonial bestimmten System.

Das Problem liegt in der mangelnden Diskussionskultur im Land; einer Diskussionskultur, die präzisen und faktenzentrierten Vorgaben folgen würde. So gab es etwa bei der "Elefantenrunde" Donnerstagabend im ORF keinen Widerspruch, nachdem ÖVP-Obmann Sebastian Kurz verkündet und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache unterstrichen hatten, Asylanträge in Österreich basierten auf illegaler Einreise und seien eigentlich illegitim, außer eine Person komme aus einem direkten Nachbarstaat, in dem sie verfolgt wurde.

Jahrzehntelange Asylpolitik infrage gestellt

Dabei hätte Nachfrage gerade an diesem Punkt gelohnt: Es handelt sich hier um eine Infragestellung jener Asylpolitik, die in Österreich und der EU jahrzehntelang betrieben wurde. Eine Umdeutung, die ganz im Sinne des ungarischen Regierungschefs Viktor Orbán ist, zu dem bekanntlich sowohl die FPÖ als auch die ÖVP größere Nähe planen, so sie von den Wählern dafür die entsprechenden Koalitionsmöglichkeit eröffnet bekommen.

Worauf sich Kurz, Strache und Orbán berufen, ist, dass laut Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention, auf der die Asylsysteme weltweit fußen, eine strafwürdige illegale Einreise eines Flüchtlings nur dann nicht vorliegt, wenn der Flüchtling "direkt aus einem Gebiet kommt", in dem er in Gefahr war; also aus einem Nachbarstaat. Laut dem Menschenrechtsexperten der Uni Wien, Manfred Nowak, lässt sich der Passus zumindest so interpretieren.

Flüchtlingskonvention versus EU-Richtlinie

Die Flüchtlingskonvention stammt aus den frühen 1950er-Jahren. Sie regelt den Status anerkannter Flüchtlinge – die Frage, wie einer Person Asyl zuerkannt werden soll, hingegen nicht. Letzteres steht im österreichischen Asylgesetz, welches wiederum auf der für alle EU-Staaten verbindlichen EU-Asylverfahrensrichtlinie aus dem Jahr 2013 fußt. Laut dieser ist der Asylantrag aller "Menschen, die internationalen Schutz benötigen", zu prüfen, egal aus welcher Region sie kommen.

Nun hat Orbán, mit der bald 60 Jahre alten Flüchtlingskonvention im Hintergrund, in Ungarn Strafen für den illegalen Grenzübertritt von Flüchtlingen eingeführt. Die 2013 eingeführte EU-Direktive lässt er links liegen. Dass es ihm in Österreich – in Worten – Kurz und Strache im Wahlkampf gleichtaten, ist ein Warnsignal.

Umgang mit Muslimen

Kurz und Strache waren es auch, die am häufigsten und lautesten den zum Teil schwierigen Umgang mit Flüchtlingen und Einwanderern aus islamischen Staaten zum Thema machten. Nun ist mit dem politischen Islam wahrlich nicht zu spaßen, was ja etwa auch die Liste Pilz sowie Neos, Grüne und SPÖ betonen. Doch um nicht noch mehr gesellschaftliche Verwerfungen herbeizuführen, ist auch hier Präzision gefragt.

Nicht Muslimen insgesamt, sondern jenen, die autoritären Zielen folgen, muss Härte gelten. Im Wahlkampf ist das des Öfteren verschwommen. (Irene Brickner, 15.10.2017)