Der Nationalrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Wahl schnell noch Projekte und Zuckerln um 470 Millionen Euro beschlossen – ein Puh eines Singvogels aus der Familie der Alaudidae gegen die fünf Milliarden, die in der großen Mulatschagnacht des Parlaments 2008 hinausgefeuert wurden.

Aber es hat zu Vorschlägen (der ÖVP) geführt, der Nationalrat möge ab der Festsetzung eines Wahltermins keine budgetrelevanten Ausgaben mehr beschließen dürfen. Abgesehen davon, dass das Parlament Notmaßnahmen im Fall einer Naturkatastrophe beschließen können muss: Man kann der Volksvertretung nicht das Recht auf freie Beschlüsse verbieten, mögen diese auch noch so unbedacht und populistisch sein. Das führt die parlamentarische Demokratie ad absurdum.

In der jetzigen Nacht der langen Spendierhosen wurde allerdings auch etwas beschlossen, das besonders blöd und populistisch ist. Auf Wunsch von Sozialminister Stöger (SPÖ) wurden Bankomatgebühren für Abhebungen verboten. An sich ist das schon zweifelhaft (demnächst verbieten wir Stempelmarken für Ämter, oder?). Aber die heimischen Banken verlangen vorläufig ohnehin keine (sichtbaren) Gebühren am Bankomat. Es gibt aber seit kurzem Privatfirmen, die das tun. Und deren Gebühren sollen nun die Banken übernehmen. Warum? Darum. Wie man es halt in ein Gesetz der letzten Minute hineinschreibt. (Hans Rauscher, 13.10.2017)