Peter Westenthaler blitzte mit seiner Berufung ab.

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Wien – Peter Westenthaler überlegt, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. Das sagte sein Anwalt Thomas Kralik dem STANDARD. Er reagierte damit auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der die Berufung des früheren BZÖ- und FPÖ-Politikers abgewiesen hatte.

Westenthaler und ein zweiter früherer Vorstand der Fußballbundesliga hatten sich gegen die nunmehr rechtskräftigen Schuldsprüche wegen der missbräuchlichen Verwendung einer Förderung zur Wehr gesetzt. Zudem wurde die Verurteilung Westenthalers im Zusammenhang mit von den Lotterien beglichenen Scheinrechnungen an das BZÖ nun vom OGH bestätigt.

Konkret hatte die Bundesliga eine Million Euro vom Bund zur Nachwuchsförderung erhalten, das Geld aber anderweitig verwendet. Das wurde in erster Instanz als schwerer Betrug gewertet. Bei den Scheinrechnungen ging es um eine Zahlung von 300.000 Euro für eine Pseudostudie, die als Beitrag zur Untreue geahndet wurde.

Westenthaler erhielt im Jänner 30 Monate Haft aufgebrummt, davon zehn unbedingt. Auch dagegen hat der Ex-Politiker berufen. Der OGH hat die Entscheidung über das Strafausmaß an das Oberlandesgericht Wien weitergeleitet, weshalb dieser Punkt des Urteils weiterhin nicht rechtskräftig ist.

Mit Begründung abgeprallt

Der OGH hat die Argumente der Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde als falsch oder unerheblich zurückgewiesen. Unter anderem prallte er mit dem Vorbringen ab, das Erstgericht habe mit dem Verdacht auf Parteienfinanzierung die Unschuldsvermutung verletzt.

Das Höchstgericht kommt noch zu einer weiteren bemerkenswerten Schlussfolgerung: "Die hypothetischen Ausführungen zum zivilrechtlichen Schicksal der Förderungssumme im Insolvenzfall der Bundesliga bleiben ohne Bezug zum festgestellten Sachverhalt und gehen daher schon deshalb ins Leere." (Andreas Schnauder, 9.10.2017)