Gustav Poschalko: Justiz sieht keine Untreue.

APA

Wien – Der Freispruch in der Causa Máv-Cargo ist nun amtlich: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil des Landesgerichts St. Pölten gegen den früheren Vorstandsdirektor von ÖBB-Güterverkehr und ÖBB-Holding, Gustav Poschalko, bestätigt. Das Höchstgericht wies die Nichtigkeitsbeschwerde der Zentralen Staatsanwaltschaft für Wirtschafts- und Korruptionssachen ab und beendete damit das letzte Kapitel der vor bald zehn Jahren aufgepoppten Causa.

Das Erstgericht hatte am 1. Juli 2016 wohl einen wissentlichen Befugnismissbrauch attestiert, weil Poschalko im Juli 2007 die ungarische Agentur Geuronet gegen ein Honorar von 6,6 Millionen Euro engagierte. Der Schöffensenat unter Richterin Doris Zwettler-Scheruga sah darin keine Untreue oder Vermögensschädigung der ÖBB-Güterbahn RCA, weil der damalige Rail-Cargo-Chef die Agentur "für ein Obsiegen des RCA-Konsortiums im Privatisierungsverfahren der Máv-Cargo für notwendig erachtete", wie es in dem OGH-Spruch heißt.

Zur Erinnerung: Der Kauf der ungarischen Güterbahn Máv-Cargo um 400 Millionen Euro war für die ÖBB deutlich teurer und sorgte auch für politische Nebengeräusche. Da die RCA zur Begleitung des Verkaufsprozesses bereits eine andere Lobbyingagentur engagiert hatte, gab es stets Verdacht auf Schmiergeldzahlungen, der jedoch nicht erhärtet wurde. (ung, 9.10.2017)