Im Redoutensaal der Hofburg, das Ausweichquartier des Parlaments, versucht die große Koalition noch vor den Wahlen das Gesetz über verkürte Rücktrittsrechte zu verabschieden.

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Wien – Dass die Regierung noch knapp vor der Nationalratswahl ein Gesetz durchwinken will, das die Rücktrittsrechte der Versicherungsnehmer neu regelt – und diese de facto schlechterstellt –, sorgt für Wirbel. Albert Steinhauser, Klubobmann der Grünen, spricht hier von "einer unverschämten Anlassgesetzgebung im Dienste der Versicherungswirtschaft. Der Versuch von SPÖ und ÖVP, die Rücktrittsrechte bei Lebensversicherungen zu beschneiden, wird hoffentlich scheitern", so Steinhauser. Zu offensichtlich seien die Absichten, die Versicherungsbranche hier auf Kosten der Konsumenten zu bevorzugen.

Warum die SPÖ meine, sich noch schnell vor der Wahl selbst ins Knie schießen zu müssen, sei ihm schleierhaft. Auch dass der Antrag von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim miteingebracht wurde, stößt Steinhauser auf. Jarolim vertritt als Anwalt zwei Versicherungsunternehmen. Für Peter Kolba, einst Chefjurist beim Verein für Konsumenteninformation und nun Kandidat der Liste Peter Pilz, ist es "ein Skandal, dass jemand, der Verfahren für Mandanten führt, nun versucht, die Interessen der Mandantschaft über ein Gesetz durchzusetzen".

Vorwürfe zurückgewiesen

Jarolim selbst hat den Vorwurf der Unvereinbarkeit zwar zurückgewiesen, räumt aber ein, dass die Optik "nicht optimal" sei.

Brisant ist das auch, weil bereits vor einem Jahr die Staatengruppe gegen Korruption (Greco) des Europarats eine Empfehlung an Österreich gerichtet hat, die genau für solche Fälle gesetzliche Regelungen einmahnt. So gebe es im österreichischen Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz keinen klaren Standpunkt hinsichtlich der Frage, ob es für einen Abgeordneten, der persönlich Verbindung zu bestimmten wirtschaftlichen Interessen hat, problematisch wäre, wenn Gesetze oder Novellen zu dem Thema vorgelegt würden. Hier gehört laut Steinhauser unbedingt angesetzt und nachgeschärft.

Die Versicherer reagieren mit dem Gesetz auf die Flut an Rückabwicklungen, die ihnen droht, weil neben Anwälten, Prozessfinanzierern und der Verein für Konsumenteninformation tausende Fälle auf dem Tisch liegen haben, bei denen ein Rücktritt berechtigt wäre. Der Grund für diese Rücktritte ist, dass diese Kunden nicht ausreichend oder richtig über ihre Rücktrittsrechte belehrt wurden.

"Es gibt Fälle, in denen die schriftliche Belehrung fehlt oder die Frist von vier Wochen nicht (oder falsch) angegeben wurde", erklärt Anwalt Gerald Waitz. Daher entschied der OGH im Vorjahr, dass in diesem Fall der Rücktritt unbefristet möglich ist. Auch der EuGH hat Kunden dann ein unbefristetes Rücktrittsrecht eingeräumt.

Lukrative Rücktritte

Das hat zu einer Flut an Fällen geführt, auch weil aufgrund der bestehenden Vorschriften ein Rücktritt von der Versicherung oft lukrativ ist. Dann nämlich, wenn die bei einer Rückabwicklung eingeräumte vierprozentige Verzinsung auf die einbezahlten Prämien den Wert der Polizze übersteigt. Das könnte sich für Inhaber von fondsgebundenen Polizzen rechnen, die diese als Tilgungsträger für einen Fremdwährungskredit haben. Die Finanzmarktaufsicht geht von einer Deckungslücke bei Tilgungsträgern von knapp sechs Milliarden Euro aus.

Dass Versicherungen mit so manchem Vertrag hadern, zeigt auch die deutsche Ergo. Sie sucht nach einem Käufer für sechs Millionen alte Lebensversicherungsverträge. (Bettina Pfluger, 28.9.2017)