Klagenfurt – Wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung ist am Dienstag ein 58-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt vor einem Schwurgericht gestanden. Der Mann hatte vor etwa einem Jahr die Besitzerin eine Klagenfurter Cafés wüst beschimpft, die Hand zum Hitlergruß erhoben und NS-Parolen gerufen.

Wie Staatsanwalt Helmut Jamnig in seinem Anklagevortrag sagte, hatte der Mann Lokalverbot in dem Innenstadtlokal. Die Wirte, eine 36-jährige Frau mit kroatischen Wurzeln und ihr Mann, ein Niederländer, hatte er deswegen immer wieder auf offener Straße angepöbelt.

"Heil Hitler, Sieg Heil"

An einem Abend im Herbst 2016 war der Mann dann ins Lokal gekommen und hatte begonnen, die Frau zu beschimpfen und zu bedrohen: "Scheiß Ausländer", "Scheiß Tschusch", "Du bist eine von unten, du gehörst weg, ich bring dich um", "Ich komme zurück und mach alles platt", hatte der Mann laut Anklage gesagt. Zwischen den Drohungen zeigte er mehrmals den Hitlergruß, rief "Heil Hitler" und "Sieg Heil" und deutete mit der Hand einen Schnitt durch die Kehle an.

Zu gefährlicher Drohung schuldig bekannt

Der Mann hatte sich zu Prozessbeginn nur der gefährlichen Drohung schuldig bekannt. Er sei an dem Abend betrunken gewesen. Zum Vorwurf der Wiederbetätigung bekannte er sich nicht schuldig. Hatte er in seiner Einvernahme vor der Polizei noch gesagt, dass er sich nicht mehr genau erinnern könne, so gab er vor Gericht an, dass er sehr wohl den Hitlergruß gezeigt und "Heil Hitler" gerufen habe. Damit habe er sich aber nicht im nationalsozialistischen Sinn wiederbetätigen wollen: "Ich wollte den Hitlergruß eigentlich ins Lächerliche ziehen. Ich wollte den Akt an sich parodieren."

Bei dieser Verantwortung blieb er auch auf mehrfache Nachfrage durch Richterin Ute Lambauer. "Sie beschimpfen die Frau, sagen, Sie werden sie umbringen, und daneben soll es eine Parodie des Hitlergrußes gegeben haben – das ist nicht nachvollziehbar", meinte Lambauer schließlich.

Trotzdem blieb der Angeklagte, der sich in dem Prozess sehr eloquent gab, bei seinen Angaben: "Das hätte so eine Art Konterkarierung sein sollen. Der nationalsozialistische Gruß sollte in einer Lächerlichkeit dargestellt werden." Politisch stehe er "Mitte-rechts", zur rechten Szene habe er keine Affinität.

Wirtin hatte Angst

"Er hat mir irrsinnige Angst gemacht", sagte die Wirtin im Zeugenstand. Der Mann bekomme nie etwas zu trinken bei ihr: "Mein Mann und ich wollen keine rauschigen und aggressiven Leute bei uns. Und wenn er bei unserem Lokal vorbeigegangen ist, war er nie nüchtern, er hat uns im Vorbeigehen beschimpft, er hat gesagt, dass wir Tschuschen seien, die weg gehören." Nach dem betreffenden Abend habe sie solche Angst gehabt, dass sie sich von einem Gast nach Hause begleiten ließ.

"Der Hitlergruß, den er gezeigt hat, war keine Parodie. Das war auch keine Provokation. Das war reiner Hass", sagte die Wirtin auf eine entsprechende Frage von Staatsanwalt Jamnig. Der Angeklagte sei so zornig gewesen, dass er beim Reden gespuckt habe.

Dem Mann wurde auch noch vorgeworfen, Stunden nach seinem Ausraster die Eingangstür des mittlerweile geschlossenen Lokals eingeschlagen zu haben. Dafür gibt es aber keine Zeugen, er selbst bestritt die Tat vehement.

Die Verhandlung wurde am Nachmittag mit Zeugeneinvernahmen fortgesetzt, mit einem Urteil wurde noch am Dienstag gerechnet. (APA, red, 26.9.2017)