Wien – Bis zur Entschädigung der Opfer der "Malariatherapie", die bis 1969 in der Wiener Universitätsklinik für Psychiatrie angewendet wurde, wird es noch dauern – wenn sie überhaupt kommt.

Wiens Patientenanwältin Sigrid Pilz, bei der Entschädigungsansuchen gelandet sind, hat das Thema Ende August mit Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) besprochen. Ergebnis: keines – Frauenberger sieht die Med-Uni Wien am Zug, die ortet aber keinen Handlungsbedarf.

Skandal flog 2012 auf

Worum es geht: An der "Klinik Hoff" wurden Patienten mit Malaria infiziert, als "Malariakuren" anderswo längst keine Therapieform mehr waren. Es besteht der Verdacht, dass u. a. Heimkinder den Erreger nur eingeimpft bekamen, um dessen Stamm zu erhalten, und nicht, um zu heilen. Das flog 2012 auf. Die Med-Uni Wien ließ einen Bericht erarbeiten, der blieb vage und unveröffentlicht.

Pilz hat die umstrittene Arbeit inzwischen gelesen: "Der Bericht wirft mehr Fragen auf, als er Antworten gibt; auch die Frage, warum nicht mit Patienten gesprochen wurde. Eine Entschädigung sollte nicht von vornherein ausgeschlossen werden", sagt sie.

"Keine Grundlage für Entschädigung"

Für den Fall, dass sich "der Verdacht erhärtet, dass die Nutzung der Patienten als Wirt für den Malariastamm im Vordergrund stand", wären Uni Wien und Wissenschaftsministerium für die Entschädigungsfrage anzusprechen, schrieb Pilz denn Ende August an die Med-Uni. Ihr Rektor Markus Müller sieht aber "keine Grundlage für eine institutionelle Entschädigung seitens der Med-Uni", wie er geantwortet hat.

Und wie sieht Wissenschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) die Sache? Weiß man nicht, jedenfalls hat er auf Pilz' Schreiben mit der Bitte um klärende Schritte nicht reagiert. Resümee der Patientenanwältin: "Niemand hat den Eindruck, eingreifen zu müssen. Ich lege die Sache aber nicht ad acta." (Renate Graber, 23.9.2017)