Wien – Die Zahl der Menschen, die Pflegekarenzgeld beziehen, steigt nur gering. 2.616 Personen haben im vergangenen Jahr diese Leistung in Anspruch genommen, 2015 waren es 2.577. Das ergibt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen durch das Sozialministerium. Sozialsprecherin Judith Schwentner fordert daher einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz sowie Pflegeteilzeit.

Die Pflegekarenz gibt es – wie die Pflegeteilzeit – seit 1. Jänner 2014. Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegekarenz bekamen im vergangenen Jahr 1.384 Personen, 2015 waren es 1.309 Menschen, davon 69,42 Prozent Frauen. Die durchschnittliche Dauer lag bei 84 Tagen, die durchschnittliche Höhe bei 29,19 Euro am Tag. Die meisten zu betreuenden Personen hatten mindestens die Pflegestufe 3, knapp gefolgt vom Bewilligungsgrund Demenz sowie der Pflege eines minderjährigen Angehörigen.

Beim Pflegekarenzgeld aufgrund einer Pflegeteilzeit gibt es sogar einen leichten Rückgang: Im Jahr 2016 wurde dies 80 Personen gewährt, im Jahr davor waren es noch 91 Personen. Der Frauenanteil bei der Pflegeteilzeit lag bei 70 Prozent. Auch dabei waren eine Mindestpflegestufe 3 sowie Demenz die häufigsten Bewilligungsgründe. Die Pflege eines minderjährigen Angehörigen ist seltener Grund für eine Pflegeteilzeit.

Evaluierung 2019

Weitere Gründe für den Bezug des Pflegekarenzgeldes sind Familienhospizkarenz, Familienhospizteilzeit. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei der Gewährung liegt derzeit bei rund acht Tagen, für 2019 ist eine umfassende Evaluierung von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit geplant. Betreffend eines arbeitsrechtlichen Anspruchs auf Pflegekarenz und -teilzeit, wie ihn die Grünen fordern, konnte noch keine Einigung mit den Sozialpartnern erreicht werden.

"Die Einführung von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit waren absolut positiv. Aber wir sollten pflegende Angehörige den Rücken stärken und ihnen auch einen Rechtsanspruch auf die Freistellung geben", meint daher auch Schwentner gegenüber der APA. In einer schwierigen Lebenssituation, wie durch einen Pflegefall in der Familie verursacht, sollten Menschen nicht zu Bittstellern gegenüber ihrem Arbeitgeber werden. (APA, 20.9.2017)