Euronet hat mit Gebühren für viel Aufregung gesorgt.

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Wien – Konsumentenschutzminister Alois Stöger (SPÖ) will es – wohl nicht ganz zufällig kurz vor den Wahlen – noch einmal wissen. Am kommenden Mittwoch will er einen Gesetzesentwurf in den Ministerrat einbringen, mit dem die Bankomatgebühren stark reguliert werden würden. Die Begutachtungsfrist für die Ende August vorgelegte Novelle endete am Sonntag. Keine Stellungnahme war auf der Homepage des Parlaments vom Finanzministerium zu finden, das sich zuvor zwar für höhere Transparenz bei Bankomatgebühren, aber gegen Verbote ausgesprochen hatte.

Somit wird unter politischen Beobachtern damit gerechnet, dass es auch am Mittwoch keine Einigung in der Sache geben wird. Stöger gibt die Hoffnung allerdings nicht auf und argumentiert mit einem Kapitel im Wahlprogramm von ÖVP-Chef Sebastian Kurz, in dem Einschränkungen von Bargeld abgelehnt werden. "Wenn Sebastian Kurz der Erhalt von Bargeld wichtig ist, tritt er mit uns auch für einen freien Zugang zum eigenen Geld ein", meint dazu Stöger.

Neue Marschrichtung

Er selbst will aber ebenfalls keine Bankomatgebühren untersagen, sondern nur die Einführung im Nachhinein oder Informationen nur im Kleingedruckten verbieten. Banken müssen demnach den Kunden ein zweites, gleichwertiges Angebot machen, das ohne Spesen für Abhebungen auskommt.

Dass im Unterschied zu früheren Ankündigungen und wie in der Begutachtung von der Arbeiterkammer gefordert kein gänzliches Verbot von Gebühren geplant ist, argumentiert der Minister mit EU-Recht. Allerdings soll die Bank die Kosten übernehmen, wenn ein fremder Anbieter für das Abheben Geld verlangt. Derzeit verrechnet ein US-Konzern zwei Euro pro Behebung. (as, 18.9.2017)