Sebastian Kurz hatte die Vorwürfe im ORF-"Sommergespräch" geäußert.

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Wien – SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler hat am Samstag einen ersten Erfolg vor Gericht gegen ÖVP-Chef Sebastian Kurz verkündet: Kurz wurde per einstweiliger Verfügung verboten zu behaupten, dass Hans Peter Haselsteiner der SPÖ 100.000 Euro gespendet habe. Kurz hatte das im ORF-"Sommergespräch" gesagt, die SPÖ daraufhin auf Unterlassung geklagt. Die ÖVP kündigte Rechtsmittel gegen die Verfügung an.

Mit der einstweiligen Verfügung hat die SPÖ eine erste Etappe im Gerichtsverfahren gewonnen. Dem ÖVP-Chef wird, zitierte Niedermühlbichler aus der Verfügung, "ab sofort und bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens über den Unterlassungsanspruch verboten, die Behauptung, die SPÖ trete zwar einerseits für eine Spendenobergrenze ein, nehme aber gleichzeitig von Herrn Haselsteiner deutlich mehr Geld an, nämlich hunderttausend Euro, und vielleicht bleibe es nicht dabei, oder sinngleiche Äußerungen aufzustellen und/oder zu verbreiten".

SPÖ: Vorwurf ist "unwahr"

Das Gericht habe festgehalten, dass eine Spende Haselsteiners an die SPÖ oder ihr nahestehende Organisationen nicht festgestellt werden konnte. Kurz' Vorwurf sei "unwahr" – "wir haben Recht bekommen".

Die ÖVP wird gegen diese Entscheidung allerdings Rechtsmittel einlegen. Außerdem will die sie beantragen, "dass alle Spender und Vereinskonstruktionen der SPÖ offengelegt werden, damit die Wahrheit ans Tageslicht kommt". In einer ersten Reaktion verwies die Partei einmal mehr auf den Verein "Weils um was geht": Dieser sei von Haselsteiner gegründet worden und werde von ihm unterstützt – und da sich der Verein "gegen die ÖVP und die FPÖ stellt", würden "damit zumindest indirekt SPÖ-Chef Kern und die SPÖ unterstützt".

Verbot bleibt bestehen

Ein mögliches Rechtsmittel gegen eine einstweilige Verfügung ist ein Widerspruch. Ein solcher führt zu einer mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung – aber er hemmt nicht deren Vollziehung. Ein verhängtes Verbot bleibt zumindest bis zur Entscheidung über den Widerspruch bestehen. (APA, 16.9.2017)