Wien – Der Motorbootunfall auf dem Wörthersee, bei dem am 2. Juni ein Kremser Bauunternehmer ums Leben gekommen ist, beschäftigt den Innenminister. Er hat 46 Fragen zu beantworten, die ihm Grünen-Abgeordnete rund um Klubobmann und Justizsprecher Albert Steinhauser in einer parlamentarischen Anfrage zum Thema gestellt haben.

Wie berichtet, war der Bootslenker, ein früherer ORF-Manager, alkoholisiert (1,2 Promille). Der Obduktionsbericht hat ergeben, dass der ins Wasser gestürzte Mitfahrer in die Schiffsschraube geraten war und so getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung gegen den Lenker, dem zweiten Beschuldigten (einem Freund des Bootseigentümers) wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Interventionsvorwurf

Das Thema, mit dem sich Wolfgang Sobotka (ÖVP) auseinandersetzen muss, handelt vom Umgang des Ministeriums und der Behörden mit dem Unglück und von Interventionsvorwürfen. Das Nachrichtenmagazin Profil hat ja jüngst von einer "Ministerweisung" berichtet, dies unter dem Hinweis, dass der Bootslenker ein Freund Sobotkas sei. Von einer "Ministerweisung" ist in einem Aktenvermerk des Landeskriminalamts Kärnten die Rede. Ministerium und Polizei bestreiten eine Ministerweisung und führen einen Irrtum, ein behördliches Kommunikationsmissverständnis, ins Treffen.

Die Grünen wollen es nun ganz genau wissen. Der Minister möge mitteilen, wann genau und von wem er von Unfall und Identität des Bootslenkers erfahren hat. Sollte es Besprechungen, etwa mit dem Kabinett, in der Causa gegeben haben, möchten die Abgeordneten alle Details dazu wissen – und ob es dazu Aufzeichnungen gibt. Dazu gehört auch die Frage, ob vielleicht das Kabinett des Ministers Kontakt zur Landespolizeidirektion (LPD) Kärnten aufgenommen hat.

Anklageentscheidung Ende September

Die Kernfrage stellen die Grünen so: "Wie erklären Sie, dass der Aktenvermerk als Irrtum bezeichnet wird, aber tatsächlich sehr präzise und mit dem passenden Fachvokabular der Vorgang einer Ministerweisung und mittelbaren Weisung der LPD-Direktorin beschrieben wird – was nahelegt, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat?" Der Minister – oder ein etwaiger Nachfolger – hat für seine Antworten bis 4. November Zeit.

Die Kärntner Staatsanwaltschaft will Ende September entscheiden, ob es zu einer Anklage kommt oder das Verfahren eingestellt wird. Derzeit wartet man noch auf ein weiteres technisches Gutachten, an Hand dessen – vereinfacht ausgedrückt – die (divergierenden) Aussagen überprüft werden können. Auch der Abschlussbericht der Polizei ist noch in Arbeit. (Renate Graber, 8.9.2017)