Bild nicht mehr verfügbar.

Ein Gutachten übt scharfe Kritik an Libyens Küstenwache.

Foto: REUTERS/Hani Amara

Osnabrück/Berlin – Libyen verstößt mit der Behinderung von Seenotrettern weit vor seiner Küste gegen das Völkerrecht. In einem Gutachten des Deutschen Bundestages, aus dem die "Neue Osnabrücker Zeitung" in ihrer Montagsausgabe zitiert, heißt es, das Recht auf freie Schifffahrt gelte auch für eine Such- und Rettungszone jenseits des Küstenmeers. Die Behinderung von Seenotrettungseinsätzen sei dort nicht zulässig.

Die libysche Regierung der nationalen Einheit hatte vor einigen Wochen eine 74 Seemeilen breite "Such- und Rettungszone" ausgerufen, die sich bis in internationale Gewässer erstreckt und in der sie Hoheitsgewalt beansprucht. Die von der UNO unterstützte Regierung in Tripolis untersagte privaten Hilfsorganisationen das Fahren in die Zone und drohte ihnen. Mehrere Hilfsorganisationen, darunter Ärzte ohne Grenzen, setzten daraufhin ihre Seenotrettung für Flüchtlinge teilweise aus.

Linksfraktion: Küstenwache als "kriminelle Truppe"

Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Ulla Jelpke, bezeichnete die libysche Küstenwache gegenüber der Zeitung als "kriminelle Truppe", die auf Recht und Gesetz pfeife. Jelpke forderte die Bundesregierung und die EU auf, die Zusammenarbeit "mit diesen Gangstern sofort einzustellen." Sonst machten sie sich der Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen schuldig. Die Linken-Politikerin hat beantragt, das Thema Kooperation mit Libyen auf die Tagesordnung einer Sondersitzung des Bundestagsinnenausschusses am Dienstag zu setzen.

Libyen ist eines der Haupttransitländer für Flüchtlinge aus Afrika auf ihrem Weg nach Europa. Hilfsorganisationen beschreiben die Zustände in den libyschen Flüchtlingscamps als katastrophal. Das nordafrikanische Land wird in weiten Teilen von bewaffneten Milizen kontrolliert. Neben der in Tripolis ansässigen Regierung gibt es eine Gegenregierung im Osten des Landes. (APA, 4.9.2017)