Wien/Berlin/Schwechat – Am 15. August hat die deutsche Niki-Muttergesellschaft Air Berlin Insolvenz angemeldet. Obwohl die Airline mit einem staatlichen deutschen Hilfskredit vorerst weiter fliegt, ist die Aussicht auf Entschädigungen nach Flugstreichungen mit der Insolvenz gegen null geschrumpft. Schon vor dem Insolvenzantrag hat Air Berlin die Beschwerdehotlines der Arbeiterkammern (AK) in Österreich dominiert.

Was Ansprüche auf Entschädigungen nach Flugausfällen und Verspätungen anlagt, ist bis jetzt nicht restlos geklärt, ob für Konsumenten da etwas rausschauen kann, meint man in der Arbeiterkammer in Wien.

Im Fall von Flugverspätungen und Ausfällen bekommen nach Angaben der insolventen Airline Air-Berlin-Passagiere keine finanzielle Entschädigung, das wurde vorige Woche verlautbart. Die EU schreibt das zwar vor, wegen der Insolvenz sind Geldabflüsse mit Blick auf den Gläubigerschutz jetzt aber gestoppt.

Klagen auch über andere Airlines

"Wir schauen uns das an, wie das rechtlich zu bewerten und haltbar ist", hieß es am Mittwoch aus der Arbeiterkammer in Wien zur APA. Deutsche Verbraucherschützer haben zuletzt immer wieder erklärt, dass das Recht auf Entschädigungen nicht verwirke.

Flug- und andere Reisebeschwerden haben sich heuer bei den Konsumentenschützern in Österreich gehäuft. Vor allem bei der vor einem Monat eingerichteten AK-Info-Hotline "Ärger mit dem Flug" war Air Berlin schon vor deren Insolvenzanmeldung "zentral", berichtet die Arbeiterkammer. Klagen gab es aber auch über andere Airlines. In dem Monat seit Installation der Hotline habe es mehr als tausend Anrufe gegeben. Die Konsumenten ärgerten sich über verspätete und gestrichene Flüge sowie über verspätetes Gepäck.

Bis 3. September ist die AK-Flugärger-Hotline (01 501 65 1402) noch offen, und zwar von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.

Fluggastrechte

Die AK erinnerte am Mittwoch in einer Aussendung an die grundsätzlichen Rechte von Flugreisenden: Reisende haben bei Verspätungen zwischen zwei Stunden und vier Stunden – je nach Länge der Flugstrecke – Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen, Telefongespräche, Faxe oder E-Mails und, wenn nötig, auf eine Hotelunterbringung", sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. "Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden können die Fluggäste jedenfalls vom Vertrag zurücktreten und die vollständige Erstattung des Flugpreises verlangen. Der Anspruch auf Entschädigung beträgt ab einer Verspätung von drei Stunden zwischen 250 und 600 Euro, je nach Flugstrecke."

Kommt Gepäck verspätet an, dann haftet die Fluglinie. Die Fluglinie muss Zusatzkosten bis zu einer Höchstgrenze von etwa 1.300 Euro ersetzen. Dieser Schaden muss schriftlich binnen 21 Tagen bei der Fluglinie gemeldet werden.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der AK eingegangene Urlauberbeschwerden von Mitte Juni bis Ende Juli ausgewertet. Insgesamt kamen 432 Konsumenten mit 495 Problemen an – davon betraf die Hälfte reine Flugbuchungen, ein Viertel Buchungen von Pauschalreisen und rund 11 Prozent Anfragen zu Ferienunterkünften. Die Anfragen haben sich heuer fast verdoppelt, meistens waren Urlaubsorte in Spanien, Deutschland, Italien und Griechenland betroffen. (APA, 23.8.2017)