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Nicht nur für Babys: Auch Frauen verwenden das Puder von Johnson & Johnson zur Intimpflege.

Foto: ap

Um im Genitalbereich frisch und trocken zu bleiben, verwenden manche Frauen Babypuder. Eine Praxis, die möglicherweise der Gesundheit schaden könnte. So argumentiert zumindest eine 63-jährige US-Amerikanerin, die 2007 an Eierstockkrebs erkrankt ist. Die Schuld an ihrer Erkrankung gibt sie dem Unternehmen Johnson & Johnson, dessen Puder sie seit ihrem elften Lebensjahr verwendet hatte. Das Produkt enthält Talkum – doch darüber habe der Konzern, trotz seines Wissens über eine mögliche krebserregende Wirkung, seine Konsumenten im Unklaren gelassen, so der Vorwurf der Klägerin.

Ein amerikanisches Gericht hat nun entschieden, dass Johnson & Johnson der Krebspatientin 420 Millionen US-Dollar (umgerechnet rund 354 Millionen Euro) zahlen muss. Bereits zuvor sind in den USA in ähnlichen Fällen den Klägerinnen hohe Millionenbeträge zugesprochen worden. Zahlreiche weitere Klagen im Zusammenhang mit talkbasierten Produkten sind noch anhängig.

Studienlage unklar

Talkum wird auch in anderen Kosmetikprodukten eingesetzt: etwa in Rouge, Kajalstiften und Liplinern. Die Frage, ob talkumhaltiges Babypuder tatsächlich Eierstockkrebs begünstigt, lässt sich laut wissenschaftlicher Studienlage bislang aber nicht eindeutig beantworten. In den frühen 1980er-Jahren legte eine Studie erstmals den Verdacht nahe, dass Talk das Risiko für Eierstockkrebs erhöht.

Der amerikanische Radiologe Michael Huncharek errechnete in einer Studie ein um 33 Prozent höheres relatives Risiko für Ovarialkarzinom von Frauen, die mindestens jede Woche Talkumpuder im Genitalbereich anwenden. Die Talkpartikel können sich in der Schleimhaut der Eierstöcke einlagern, so die Argumentation. Andere Studien widerlegen allerdings den Zusammenhang zwischen Talkum und Eierstockkrebs.

Johnson & Johnson hat angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Man halte sich an die Wissenschaft, so das Unternehmen, die die Sicherheit des Babypuders stütze. Die Höhe der Schadenersatzzahlungen dürfte sich – wie in vergleichbaren Verfahren üblich – noch deutlich reduzieren. (red, 23.8.2017)