Nicht alles, was gesetzlich erlaubt ist, macht einen guten Eindruck: Dass diese eherne Regel vor allem in Wahlkampfzeiten gilt, hat Kanzler und SPÖ-Chef Christian Kern – von der ÖVP nach der Festnahme seines Beraters Tal Silberstein tagelang unter Druck gesetzt – gerade noch rechtzeitig erkannt. Und sich nicht nur für sein Personenkomitee jegliche Spenden, sondern gleich auch Zuwendungen für die Partei über 20.000 Euro verbeten.

Doch auch wenn Rot und Schwarz einander jetzt bei der Annahme von Spenden an Transparenz zu übertrumpfen versuchen: Tatsächlich ist das entsprechende Regelwerk aus dem Jahr 2012 löchrig wie Emmentaler Käse. Kostproben gefällig? Spenden, die mehr als 50.000 Euro ausmachen, vorzugsweise von Unternehmern, können in Teilbeträge gestückelt und so die sofortige Meldepflicht umgangen werden. Parteien, die zu Zuwendungen keinen Rechenschaftsbericht ablegen, bleiben straffrei, nur falsche Angaben führen zu Sanktionen. Und, und, und.

Vor all dem und den gierigen Erwartungshaltungen von gewichtigen Firmenbossen gegenüber der Legislative warnen seit Jahr und Tag die Grünen, die nicht wie andere Parteien mit großen Gönnern gesegnet sind. Mit dem selbst auferlegten Spendenlimit hat Kern Anleihe bei ihnen genommen. Bleibt zu hoffen, dass es nicht bloß bei einer Kurzschlusshandlung bleibt, sondern dass seine SPÖ auch nach dem Wahltag auf ein Verbot von Großspenden drängt. (Nina Weißensteiner, 18.8.2017)