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Anna Maria Hochhauser ist froh, dass die von der Politik vorgegebenen Beschäftigungsquoten erreicht wurden.

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In der Baubranche ist es traditionell schwierig, bis 65 zu arbeiten.

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Wien – "Da wird wohl wieder Geld gebraucht, dachten wir damals, so unerreichbar erschienen die Ziele", sagte Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer (WKO), am Freitag.

Sie meint die 2013 von der Regierung festgelegte Bonus-Malus-Regelung für Betriebe ab 25 Mitarbeitern. Damals wurden konkrete Beschäftigungsquoten für verschiedene Altersgruppen vorgegeben. Diese mussten bis zum Stichtag, dem 30. Juni 2017, erreicht werden. Für 55- bis 59-jährige Männer betrug die geforderte Quote 73,6 Prozent, bei den 60- bis 64-jährigen Männern waren es 33,1 Prozent und bei den 55- bis 59-jährigen Frauen 60,1 Prozent.

Alle drei Zielwerte überschritten

Der Malus wäre über eine doppelte Auflösungsabgabe bei Beendigung von Dienstverhältnissen von 121 Euro auf 242 Euro erfolgt. Als Bonus bei Einhaltung der Quoten war eine Senkung der Lohnnebenkosten angedacht. Da aber alle drei Zielwerte nach neuesten Zahlen der Wirtschaftskammer um mehrere Prozentpunkte überschritten wurden, dürfte die Bonus-Malus-Regelung wohl überhaupt nicht in Kraft treten.

Endgültig bestätigt werden muss das aber noch vom Sozialministerium. Die Arbeiterkammer hatte sich bereits für eine Reform des Modells ausgesprochen. "Eine Bonus-Malus-Regelung muss weiter diskutiert werden", sagte AK-Präsident Rudolf Kaske am Freitag.

"Da ging es immerhin um eine Bedrohung von etwa 60 Millionen pro Jahr für die Betriebe. Diese Malus-Drohung wurde abgewehrt", so Hochhauser. Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik in der WKO, nennt es gar ein "vehementes Bestrafungsmodell".

Beschäftigungsquote weiter unter EU-Schnitt

Allgemein sei man mit der Situation für Ältere am Arbeitsmarkt aber zufrieden. Zwar liegt die Beschäftigungsquote bei den 55- bis 64-jährigen in Österreich mit 49,2 Prozent noch unter dem EU-Schnitt von 55 Prozent, im Vergleich zu 2002 gab es aber eine deutliche Verbesserung – damals lag die Beschäftigungsquote nur bei 38,4 Prozent.

Im Kampf gegen Altersarbeitslosigkeit will Hochhauser die als "Come Back" bekannte Eingliederungsbeihilfe ausbauen. Dabei erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Lohnkosten, wenn sie bereits seit mehr als zwölf Monaten vorgemerkte Arbeitslose ab 45 Jahren einstellen. Die Beihilfe solle nach Ansicht der WKO aber früher einsetzen. Weiters solle man den Kombilohn für Ältere verstärkt nutzen. Für Beschäftigte ab 45 Jahren, die zumindest 20 Stunden in der Woche arbeiten, kann bei diesem Modell ein Förderung beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragt werden.

WKO: "Wollen Betriebe für 'Aktion 20.000'"

Auch die im Juni vom Nationalrat beschlossene "Aktion 20.000" zur Förderung von älteren Langzeitarbeitslosen unterstützt die Wirtschaftskammer. Diese läuft derzeit in der Pilotphase, Anfang 2018 wird sie landesweit ausgerollt. Die Wirtschaftskammer kritisiert allerdings, dass private Unternehmen derzeit nicht von dieser Förderung profitieren würden. Das Sozialministerium hatte die Einschränkung auf Gemeinden und gemeinnützige Einrichtungen damit begründet, dass man "rein gewinnorientierte Unternehmen" nicht fördern wolle. (fd, 18.8.2017)