Zwei Mütter fordern in einer Petition: "Frau Dr. Karmasin: Kinderbetreuungsgeld für alle Mütter?! Warum nicht auch für lesbische Frauen?"

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19 Stellen hat das homosexuelle Mütterpaar in den vergangenen Monaten kontaktiert. Darunter Vereine, Volksanwaltschaft, Antidiskriminierungsstellen und Arbeiterkammer. Einige geben den beiden Frauen eindeutig Recht, andere sehen sie zweifellos im Unrecht.

Wenn Bernadetts Baby auf die Welt kommt, ist Sandras Kind noch keine vier Monate alt. Kinderbetreuungsgeld stünde nach Meinung des Bundesministeriums für Familie und Jugend (BMFJ), das sich unter anderem auf ein OGH-Urteil stützt, ausschließlich für das jüngere Kind zu.

Hitzige Debatte

Der Fall sorgt für helle Aufregung. DER STANDARD-Artikel "Verpartnerte Frauen können nicht gleichzeitig Kindergeld beziehen" umfasst mehr als 700 Postings. Mit dem ORF-Beitrag "Kampf um das Kindergeld" wagen sich Bernadette und Sandra in die Öffentlichkeit. Familienministerin Sophie Karmasin ist live im "ZiB 2"-Studio und stellt fest, dass es keine Benachteiligung gegenüber anderen Familienkonstellationen gebe.

In den sozialen Medien geht es hoch her. Auch die von den beiden Frauen initiierte Petition löst bitterböse Häme aus. "Na ja, sie wollten Gleichstellung und sehen jetzt: In der Welt der Heteros ist auch nicht alles geschenkt", heißt es etwa lapidar. So sah es zusammengefasst auch Karmasin. Als hätten Sandra und Bernadette alle Risiken und Nebenwirkungen der LGBT-Bemühungen der vergangenen Jahre auf ihren Buckeln zu schultern.

Alle haben Sorge

Überwiegend sind es nicht die homophoben Brüllaffen, die sich als Kritiker der beiden Mütter beweisen. Freilich sind sie mit ihren Weltuntergangsszenarien in den Kommentarleisten zu finden. Die wortreichen Parteien setzen sich aber anders zusammen. Es sind dies einerseits Konservative bis Liberalgesinnte und andererseits Personen aus der Community selbst, die sich ausgiebig in Rechtsbelehrungen üben. Sie alle haben Sorge. Die einen davor, monetär schlechter gestellt zu werden. Die anderen fürchten, sich einer Diskussion um Besserstellung auszusetzen.

Aufseiten der Community steht Rechtsanwalt Helmut Graupner an vorderster Front. Er gilt am nationalen und internationalen Bankett als Koryphäe auf dem Gebiet Familienrecht und Gleichberechtigungsbelange und war logischerweise einer der ersten, den die beiden Frauen kontaktierten. Doch Graupner winkte ab: keine Diskriminierung erkennbar, so die knappe Expertise. Damit aber nicht genug. Auf seiner Facebook-Seite wettert er: "Die Petition ist Unsinn." Wer wagt es da, der sonst so umsichtigen Ikone zu widersprechen?

Eine Zerreißprobe

Emotional ist der Fall zu einer Zerreißprobe für das Paar geworden. Mit dem Fernsehauftritt haben sich Bernadette und Sandra nach der geradezu kafkaesk anmutenden Odyssee ganzheitlich in die Schlacht geworfen. Sie und ihr jeweiliger Uterus sind nun Beschauungs- und Diskussionsobjekt. Eine unüberschaubare Anzahl anonymer Poster scheltet – die Umstände des Falls beiseitewischend –, wie vernünftige Familienplanung zu erfolgen habe. Bernadette ist vom Nutzen der Debatte über den ihrer Meinung nach herrschenden Rechtsmissstand dennoch überzeugt. Die vielen negativen Stimmen sieht sie in einer schlecht recherchierten APA-Meldung begründet. So könne kein ausgewogenes Bild entstehen. Die Tücken moderner Kommunikationsmodelle: zersetzte Streitkultur.

Stimmen erheben sich, die argwöhnen, die Problemlage betreffe nicht nur lesbische Paare. Ein diesbezüglicher Artikel der Soho Tirol ist kürzlich erschienen. Und der Verein Famos macht in einem Statement auf die Notwendigkeit flexibler Modelle aufmerksam. Andere behaupten hingegen, eine Diskussion lohne sich ob der betroffenen Minderheit nicht. Die Mehrheit sind die anderen, lässt das Ministerium wissen.

Spitzfindigkeiten der Experten

Den Müttern wird geraten, erst bei Ablehnung des Antrags auf Kinderbetreuungsgeld Beschwerde einzulegen. Die AK attestiert nach Rücksprache mit dem Sozialministerium, dass es sich in diesem Fall wahrscheinlich um eine Stiefelternschaft handle, unter anderem, da keine künstliche Befruchtung in einem nationalen Fortpflanzungsinstitut stattfand. Das OGH-Urteil unterstreiche nur die Möglichkeit einer Pflegeelternschaft, konstatieren Fachleute.

Mit diesen Spitzfindigkeiten sind Experten nun beschäftigt. Bernadette und Sandra aber läuft die Zeit davon.

Ängste um Nachwuchs

"Du weißt nicht, was Angst bedeutet, ehe du ein Kind hast", schreibt Hanya Yanagihara in "Ein wenig Leben". Also habe ich Bernadette und Sandra gefragt, was ihnen Angst bereitet. Sandra ist die Vorstellung unerträglich, ihren weinenden Sohn nicht selber trösten zu dürfen. "Der Gedanke daran zerreißt mir das Herz." Bernadette sieht sich, so keine Lösung gefunden wird, in Verantwortung dafür. Sie selbst hat "Angst davor zu versagen und die Situation nicht regeln zu können".

Natürlich sind mit Ängsten um den Nachwuchs ebenso heterosexuelle Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern konfrontiert. Aber die Möglichkeit dieser besonderen Umstände zweier leiblicher Mütter und die damit zusammenhängende Frage nach den Rechten des Kindes wurden noch nicht hinreichend bedacht, geschweige denn geregelt. (Karin Scaria-Braunstein, 18.8.2017)