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"Einmal zur Urinprobe, bitte, und Sie haben den Job" – ein Satz, den man in Österreich mit ziemlicher Sicherheit nicht hören wird, sagt Jens Winter, Partner bei der Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz.

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Auch wenn es ein Alkoholverbot im Unternehmen gibt und ein Standard von 0,0 Promille gilt – für Alkoholkontrollen muss der Betriebsrat zustimmen, wenn es nicht bereits eine Betriebsvereinbarung gibt, befand der OGH.

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Wie kürzlich berichtet, spielen Drogentests in bestimmten Branchen und Regionen der Vereinigten Staaten eine immer größere Rolle bei der Suche nach neuen Mitarbeitern. Wie aber ist die Lage in Österreich? Dürfen Bewerber auf Drogen getestet oder anderen medizinischen Untersuchungen unterzogen werden?

Kein Zwang möglich

Laut Jens Winter, Partner bei der Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz, lautet die generelle Antwort auf diese Frage: Nein. Allerdings – Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Hier nennt Winter beispielsweise Berufsfußballer und andere Spitzensportler, die bei einem Transfer oder auch während der Saison solche Tests durchlaufen. Auch bei Ärzten und medizinischem Personal gebe es hier strenge Regeln, "denn natürlich sollte ein Arzt, der operiert, nicht unbedingt Tuberkulose haben", sagt Winter.

Dass die Beschäftigten hier Nachweise zu ihrer Gesundheit bringen müssen, habe aber weniger mit dem generellen Arbeitsrecht als mit der berufsrechtlichen Verpflichtung zu tun, erklärt der Arbeitsrechtsexperte weiter. Die strikten Regeln gelten übrigens auch für aufrechte Dienstverhältnisse – auch hier können Arbeitnehmer nicht zu Drogentests oder anderen medizinischen Untersuchungen gezwungen werden. "Einfach zum Amtsarzt abführen geht nicht."

Planquadrat im Dienst

Per Betriebsvereinbarung können die Spielregeln natürlich an das eigene Unternehmen angepasst werden. Der Arbeitgeber kann beispielsweise aussprechen, dass es regelmäßige Alkoholtests gibt oder ein Standard von 0,0 Promille im Dienst gilt – der Betriebsrat muss für eine solche Vereinbarung natürlich einbezogen werden.

Was nicht geht, illustriert wiederum eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Jahr 2015: Demnach führte ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, das auch Serviceleistungen im Bereich der Schienenfahrzeuglogistik erbringt, ein Alkoholverbot ein. In der Folge kam es an mehreren Standorten zu Planquadraten – Alkoholkontrollen ohne bestimmten Anlass oder Verdachtsmoment. Der Betriebsrat war zwar am Vortag informiert worden, ging aber dennoch rechtlich gegen die Kontrollen vor – weil es keine entsprechende Betriebsvereinbarung dafür gab.

"Bei den von der Beklagten veranlassten flächendeckenden Alkoholkontrollen ohne Vorliegen konkreter Verdachtsmomente handelte es sich aufgrund des immanenten Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der kontrollierten Arbeitnehmer um Maßnahmen, die die Menschenwürde verletzten", begründete der Betriebsrat. Der OGH gab dem Kläger recht – ob Menschenwürde verletzt oder nicht verletzt wurde, sei dahingestellt, "weil die Beklagte in keinem Fall ohne Zustimmung des Betriebsrats zur Durchführung von Alkoholkontrollen berechtigt wäre", begründete das Gericht.

Warum es strikte Regeln gibt

Hier klingt bereits an, warum in Österreich hier recht eindeutige Spielregeln herrschen. Einerseits natürlich aufgrund des Datenschutzes. Deswegen ist auch beim medizinischen Personal oder bei der Untersuchung von Piloten eine Zwischenstelle mit den Untersuchungen und Überprüfungen betraut. "Die Arbeitgeber bekommen nicht das exakte Blutbild abgeliefert. Sie erfahren nur, ob die Person flugtauglich ist oder nicht. Eine binäre Aussage", sagt Winter.

Ein anderer Grund seien die Vorschriften zur Entgeltfortzahlung in Österreich (fällt ein Arbeitnehmer wegen schwerer Krankheit längere Zeit aus, hat er oder sie weiterhin Anspruch auf Entgelt). "Natürlich wäre es aus Sicht des Arbeitgebers interessant, beim Bewerbungsgespräch eine komplette medizinische Akte vor sich liegen zu haben – denn dann entscheidet er sich nicht für die Person, die zum Beispiel Krebs hat", sagt Winter.

Was aber kann tatsächlich unternommen werden, wenn ein Arbeitnehmer offensichtlich alkoholisiert oder unter Einfluss von anderen Drogen am Arbeitsplatz erscheint? "Nach Hause schicken ist auf jeden Fall möglich. Viel mehr aber nicht", sagt Winter. Es sei denn, es gibt entsprechende Betriebsvereinbarungen. (lhag, 18.8.2017)