Hans Lindenberger und zwei weitere Mandatare müssen laut OGH die nicht beantragte Parteienförderung an die Partei zurückzahlen.

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Innsbruck – Nach dem OGH-Urteil, wonach drei Tiroler Landtagsabgeordnete an ihre ehemalige Partei "Vorwärts Tirol" wegen Nicht-Beantragung der Parteienförderung insgesamt rund 650.000 Euro zu zahlen haben, prüft das Land Tirol weiter die Möglichkeit einer rückwirkenden Auszahlung. Dies teilte das Land am Montag auf APA-Anfrage mit.

Es handle sich aber um eine "schwierige juristische Frage", hieß es. Diese soll jedenfalls noch vor Ende der 14-Tages-Frist, bis zu deren Ablauf die drei Landtagsabgeordneten – Hans Lindenberger, Josef Schett und Maria Zwölfer – laut OGH-Urteil das Geld zu zahlen haben, geklärt sein.

Lindenberger, Schett und Zwölfer, die inzwischen unter dem Klubnamen "Impuls Tirol" firmieren, befanden sich am Montag in Beratungen mit ihren Anwälten. Man sei am Ausloten, welche Vorgehensweise nach dem OGH-Urteil nun möglich ist, so Schett gegenüber der APA.

Oppositionsparteien lehnen Rückzahlung ab

Indes entbrannte rund um die Causa auch eine politische Debatte. Laut einem Bericht der "Tiroler Tageszeitung" ist etwa Landtagspräsident Herwig van Staa (ÖVP) der Meinung, dass das Land einspringen und das Geld bezahlen solle. Dies habe Van Staa Lindenberger in einem Schreiben zugesagt. Kritik kam daraufhin vom Grünen Koalitionspartner. "Ich bin erstaunt über die Positionierung Van Staas", sagte Landtagsvizepräsident Hermann Weratschnig der "TT".

Das Urteil sei für die Grünen "kein Blankoscheck für die rückwirkende Auszahlung der Parteienförderung". Es gebe keinen Landtags-und keinen Regierungsbeschluss dazu. "Die Impuls-Abgeordneten hätten genauso die Förderung abrufen und auf ein Treuhandkonto legen können", meinte Weratschnig. Auch die Oppositionsparteien lehnten mehrheitlich eine rückwirkende Auszahlung der Parteienförderung ab.

Streit zwischen Partei und Ex-Mandataren

Das OGH-Urteil stellt den vorläufigen Schlusspunkt der jahrelangen Grabenkämpfe der abgeordnetenlosen Partei Vorwärts Tirol mit ihren ehemaligen Mandataren dar. Das Höchstgericht entschied, dass die Abgeordneten wegen Nicht-Beantragung der Parteienförderung für 2016 insgesamt 570.700 Euro sowie rund 80.000 an Anwaltskosten zu zahlen haben. Zuvor hatte unter anderem das Landesgericht Innsbruck und das Oberlandesgericht das Begehr abgelehnt. (APA, 7.8.2017)